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Bewilligungen/Genehmigungen
Rückhalt von Löschwasser
Fast jeder Brand benötigt immense Löschwasser-Mengen
Im Kanton Zürich werden jedes Jahr rund 2'300 Brandfälle gemeldet. Etwa 110 davon betreffen industrielle und gewerbliche Betriebe. Von den freigesetzten Brandprodukten geht eine grosse Gefahr aus: Laut Statistik sind 90% der Todesfälle bei Bränden in Europa auf Vergiftungen durch Brandprodukte zurückzuführen.
Der grösste Teil der Brandprodukte entweicht in Form von giftigen Gasen in die Atmosphäre. Andere Materialien und Stoffe werden mit dem Löschwasser gebunden. Durch den Kontakt mit Lagergut, Brandschutt und Verbrennungsprodukten sowie durch den Einsatz von Speziallöschmitteln wird das Wasser kontaminiert und zur Gefahr für Oberflächengewässer, Boden und Grundwasser, aber auch für den Betrieb von Kläranlagen.
Erste Konsequenzen zum Verhindern von Schäden an Mensch, Umwelt und Anlagen wurden in Form der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV) vom 27. Februar 1991 gezogen. Diese verlangt unter anderem Löschwasser-Rückhaltemassnahmen für Betriebe, von denen ein bestimmtes Risiko ausgeht. Der Störfallverordnung unterworfen sind Betriebe, welche die Mengenschwelle eines bestimmten Stoffes überschreiten. Mehr zum Thema Störfallvorsorge: klicken Sie hier..
Es gibt aber auch Betriebe, die zwar nicht der Störfallverordnung unterworfen sind, im Brandfall aber einem Gewässer, dem Boden oder der Kläranlage trotzdem grossen Schaden zufügen können. Ein potenzielles Risiko bergen zum Beispiel grosse Lagermengen an organischen Stoffen oder von an sich harmlosen Stoffen, deren Verbrennungsprodukte jedoch Wasser gefährdend sind (Reifen, Kunststoffe, Textilien u.v.a.). Auch hier muss der Planer oder Betriebsinhaber für Massnahmen zum Rückhalt von Löschwasser sorgen.
Löschwasser-Rückhaltekonzept
Löschwasser und Löschschaum können eine ganze Kläranlage lahmlegen.
Betriebe mit grösseren Mengen an gelagerten wassergefährdenden Flüssigkeiten oder an Stoffen, die im Brandfall zu wassergefährdenden Flüssigkeiten führen können, müssen Massnahmen zum Rückhalt von Löschwasser treffen. Ein Löschwasser-Rückhaltekonzept (LWR) ist erforderlich, wenn im Betrieb bestimmte Mengen an solchen Stoffen gelagert oder verwendet werden.
Die Notwendigkeit eines Löschwasser-Rückhaltekonzeptes und ihrer Umsetzung richtet sich nach den Lagermengen pro Brandabschnitt. Die Schwelle, ab der ein LWR erforderlich ist, nennt man Mengengrenze.
Mit welchen Massnahmen kann Löschwasser zurückgehalten werden?
Löschwasserbarrieren können dort nützlich sein, wo das Löschwasser nicht nach unten abfliessen kann.
Den besten Sicherheitsgrad gewähren bauliche Massnahmen. Mit ihnen kann menschliches oder technisches Versagen praktisch ausgeschlossen werden. In zweiter Linie helfen technische Massnahmen (beispielsweise elektrische Absperrvorrichtungen, die mit der Sprinkler- oder Brandmeldeanlage gekoppelt sind). Nur in letzter Instanz sollten organisatorische Massnahmen, die den koordinierten Einsatz von geschultem Personal erfordern, ins Auge gefasst werden. Im Merkblatt „Richtiger Umgang mit Löschwasser“ oder in der gleichnamigen Richtlinie sind einige der wichtigsten technischen, baulichen und organisatorischen Massnahmen beschrieben.
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