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Bewilligungen/Genehmigungen
Gewässerschutz & Abfallrecht
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Im Rahmen des gewässerschutz- und abfallrechtlichen Vollzugssystems werden gewässerschutzrechtliche Bewilligungen (Industrie- und gewerbliche Abwässer) und abfallrechtliche Beurteilungen (Industrie- und gewerbliche Abfälle) für Betriebe nicht nur vom AWEL, sondern auch von Gemeinden vorgenommen. Je nachdem, wie umweltrelevant ein Betrieb eingestuft wird, gelten unterschiedliche Zuständigkeiten und Abläufe. Der kantonale Umweltvollzug findet nur oberhalb einer Bagatellgrenze (siehe Bagatellbetriebe) statt.
Da bei diesen Verfahren Private mit speziellen Befugnissen stellvertretend für die Behörden Kernaufgaben übernehmen, nennt man es auch "System der Privaten Kontrolle".
Bewilligungsverfahren beim betrieblichen Umweltschutz - Wegweiser für die Baubehörde (2009): Bestellung unter Tel. 043 259 32 62 oder betriebe@bd.zh.ch.
Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung fallen, für die Pflicht einer Umweltverträglichkeits-Prüfung besteht, eine Abfallanlage oder ein Bio-Labor sind
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Rund 500 Betriebe fallen im Kanton Zürich unter die Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV) oder die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) oder sind eine Abfallbehandlungsanlage. Bei diesen Betrieben sowie bei Bio- und Gentech-Labors werden sowohl die Bau- als auch die Betriebsbewilligungsgesuche in umweltrechtlicher Hinsicht vom AWEL selbst bearbeitet. Die Ausführungskontrolle der umweltrechtlichen Auflagen erfolgt ebenfalls durch das AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS).
Die Kontrolle der Betriebe in der Betriebsphase erfolgt im Rahmen einer so genannten individuellen Eigenkontrolle, d.h. der Betrieb ist verpflichtet, das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen und Bewilligungsauflagen in einem mit dem AWEL vereinbarten Umfang und Rhythmus selbst zu prüfen oder durch Dritte prüfen zu lassen. Die Resultate sind dem AWEL zur Beurteilung zuzustellen. Das AWEL ergänzt die betriebliche Eigenkontrolle mit Stichprobenkontrollen und – bei Betrieben, die unter die StFV fallen – regelmässigen Sicherheitsinspektionen.
Fällt ein Betrieb zugleich unter eine Branchenvereinbarung (siehe unten), so werden Kontrollaufgaben durch Branchenspezialisten im Rahmen von Vereinbarungen zwischen dem AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS), und einer Branchenorganisation wahrgenommen. In dieser Betriebskategorie besteht eine Branchenvereinbarung im Bereich Bauabfallanlagen.
Sanierungen im Umweltbereich werden in jedem Fall durch das AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS), angeordnet. Bei Abfallanlagen zeichnet die Sektion Abfallwirtschaft (aw) zuständig.
Betriebe mit sehr umweltrelevanten Prozessen, die als Einzelfälle zu behandeln sind
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Fällt ein Betrieb in keine der drei anderen Kategorien, wird die Qualität der Bewilligungsgesuche in umweltrechtlicher Hinsicht durch private Fachleute ("Befugte") sichergestellt. Das AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS), beurteilt das Gesuch anhand ihrer Prüfberichte (jeweils ein Prüfbericht für die vier Bereiche Industrieabwasser und –abfälle, Güterumschlagplätze, Löschwasser-Rückhaltemassnahmen und Liegenschaftsentwässerung und erteilt die Bewilligung. Die Ausführungskontrolle der umweltrechtlichen Auflagen erfolgt ebenfalls durch eine private Fachperson.
Die Kontrolle der Betriebe in der Betriebsphase erfolgt im Rahmen einer individuellen Eigenkontrolle, d.h. der Betrieb ist verpflichtet, das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen und Bewilligungsauflagen in einem mit dem AWEL vereinbarten Umfang und Rhythmus selbst zu prüfen bzw. dafür eine private Fachperson einzuschalten. Die Resultate werden durch das AWEL oder die privaten Fachleute beurteilt. Das AWEL ergänzt die betriebliche Eigenkontrolle mit Stichprobenkontrollen.
Sanierungen im Umweltbereich werden in jedem Fall durch das AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS), angeordnet.
Betriebe, in denen umweltrelevante Prozesse durchgeführt werden, welche im Rahmen von Branchenvereinbarungen standardisiert beurteilt werden können
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Das Einbinden von Branchenorganisationen in den Umweltvollzug ist zweckmässig, weil die Betriebsweise, die Abwasservorbehandlung und die Betriebsprozesse gängiger standardisierter Technik entsprechen. Zur Zeit existieren Vereinbarungen zwischen Branchenorganisationen und der Baudirektion zu folgenden Branchen:
Die erforderliche Qualität der Bewilligungsgesuche der Betriebe wird in umweltrechtlicher Hinsicht durch private Fachleute ("Befugte") sichergestellt. Die Gemeinde beurteilt das Gesuch anhand der Prüfberichte der privaten Fachperson(en) und ergänzt die baurechtliche Bewilligung mit vom AWEL standardisiert vorgegebenen Umweltauflagen. Die Ausführungskontrolle der umweltrechtlichen Auflagen erfolgt ebenfalls durch eine private Fachperson.
Die Branchenverbände kommen bei den regelmässig stattfindenden Betriebskontrollen zum Zug: Speziell geschulte Branchenspezialisten stellen sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Bewilligungsauflagen stets eingehalten werden. Schwere Mängel melden sie dem AWEL.
Sanierungen im Umweltbereich werden in jedem Fall durch das AWEL, Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge (BUS), angeordnet.
Bagatellbetriebe
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Bagatellbetriebe gehören Branchen an, die in der Regel punkto Gewässerschutz- und Abfallrecht von untergeordneter Relevanz sind. Da keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind, besteht hier keine gewässerschutz- und abfallrechtliche Bewilligungspflicht. Die entsprechende Baubewilligung wird allein durch die Gemeinde erteilt. Sie ist auch für Ausführungskontrolle zuständig. Für den laufenden Betrieb von Anlagen oder Prozessen entfällt auch die gewässerschutz- und abfallrechtliche Kontrolle. Dennoch gilt die Umweltschutzgesetzgebung auch für Bagatellbetriebe. Stellt die Gemeinde Unregelmässigkeiten beim Betrieb fest, veranlasst sie die Sanierung.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 62
Fax
043 259 39 80
E-Mail
betriebe@bd.zh.ch
