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Bewilligungen/Genehmigungen
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Bestehende Anlagen oder Prozesse sowie betriebliche Neu-, Umbau- oder Sanierungsprojekte müssen den rechtlichen Anforderungen aus Bund, Kanton und Gemeinden Rechnung tragen. Welche Umweltaspekte durch welche Fachstelle des AWEL bewilligt werden muss, ist im Anhang zur Bauverfahrensverordnung (BVV) festgelegt.
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Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
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