Finanzierung Abwasserreinigungsanlagen

Grundlage für die Finanzierung der Abwasseranlagen bilden die Instrumente der Finanzbuchhaltung und des Generellen Entwässerungsplanes (GEP). Eine transparente Finanzplanung ist nur mit einer Anlagenbuchhaltung (Anlagenkataster) und einem auf den GEP (Zustandsplan) abgestützten Investitionsplan möglich.

Den Gemeinden stehen mit der Wegleitung zum finanziellen Führungssystem der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der VSA/FES-Richtlinie über die Finanzierung der Abwasserentsorgung auf Gemeinde- und Verbandsebene praxisorientierte Hilfsmittel, welche die Voraussetzung für die Erhebung einer verursacherorientierten und kostendeckenden Gebühr schaffen, zur Verfügung.