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Betrieb & Unterhalt
Öffentliche Abwasserreinigungsanlagen (ARA)
Die grossen Werte der 73 öffentlichen Abwaserreinigunsanlagen erfordern einen zielgerichteten Ausbau und Unterhalt. Grundlage hierzu ist die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinden oder von Zweckverbänden der Kläranlagen.
- Karte der zuständigen Sachbearbeiter für Abwasserreinigungsanlagen (ARA-Gebietseinteilung) (PDF, 505 kB)
- Leitfaden für ARA-Inhaber und -Betreiber: Schutz vor Störungen und Unfällen in Abwasseranlagen und Gewässern (AWEL 2000) (PDF, 93 Seiten, 2 MB)
- Gesuch um Bewilligung zur Ausserbetriebnahme von Teilen der Abwasserreinigungsanlage (PDF, 2 Seiten, 247 kB)
- Protokoll: Betriebsdaten bei der Probenahme, Abwasser- und Belebtschlammuntersuchungsresultate (PDF, 2 Seiten, 264 kB)
- Formular B4: Betriebsdaten ARA (Datenbank Gewässerschutz) (PDF, 2 Seiten, 159 kB)
- Formular Chemie zu B4 (Datenbank Gewässerschutz) (PDF, 4 Seiten, 1 MB)
- Formular B5: Betriebskosten ARA (Datenbank Gewässerschutz) (PDF, 2 Seiten, 115 kB)
- Formular Klärschlamm (Anfall und Entsorgung) (PDF, 3 Seiten, 583 kB)
Klein-Abwasserreinigungsanlage (KLARA)
Rund 120 private KLARA reinigen das Abwasser von Gebäudegruppen und Einzelliegenschaften ausserhalb von Bauzonen. Ob eine KLARA befriedigend funktioniert, hängt wesentlich von einer regelmässigen und kompetenten Betreuung ab. Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991 haben die Inhaber von Abwasseranlagen dafür zu sorgen, dass diese sachgemäss bedient, gewartet und unterhalten werden. Die Funktionstüchtigkeit muss regelmässig überprüft werden. Damit eine Vollzugskontrolle durch die kantonalen Behörden erfolgen kann, ist von sämtlichen Kleinkläranlagen mindestens einmal jährlich eine Abwasserprobe zu analysieren. Die Probenahme ist nach Möglichkeit mit dem jährlichen Service zu kombinieren und von einer anerkannten Fachperson durchzuführen.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Gewässerschutz
Sektion Abwasserreinigungsanlagen
Hardturmstrasse 105
8005 Zürich
Telefon
043 259 91 40
Fax
043 259 91 41
E-Mail
ara@bd.zh.ch
