Betrieb & Unterhalt

Öffentliche Abwasserreinigungsanlagen (ARA)

Die grossen Werte der 73 öffentlichen Abwaserreinigunsanlagen erfordern einen zielgerichteten Ausbau und Unterhalt. Grundlage hierzu ist die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) der Gemeinden oder von Zweckverbänden der Kläranlagen.

Klein-Abwasserreinigungsanlage (KLARA)

Rund 120 private KLARA reinigen das Abwasser von Gebäudegruppen und Einzelliegenschaften ausserhalb von Bauzonen. Ob eine KLARA befriedigend funktioniert, hängt wesentlich von einer regelmässigen und kompetenten Betreuung ab. Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) vom 24. Januar 1991 haben die Inhaber von Abwasseranlagen dafür zu sorgen, dass diese sachgemäss bedient, gewartet und unterhalten werden. Die Funktionstüchtigkeit muss regelmässig überprüft werden. Damit eine Vollzugskontrolle durch die kantonalen Behörden erfolgen kann, ist von sämtlichen Kleinkläranlagen mindestens einmal jährlich eine Abwasserprobe zu analysieren. Die Probenahme ist nach Möglichkeit mit dem jährlichen Service zu kombinieren und von einer anerkannten Fachperson durchzuführen.