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Multistoff-Recyclinganlagen
Mutli-Entsorger triagieren Abfälle und Abfallgemische um sie wieder zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen Lightbox
In unserem Alltag produzieren und verbrauchen wir viele Materialien und Güter, die irgendwann entsorgt oder wiederverwertet werden müssen. Nicht immer lassen sich die Abfälle oder Komponenten in einem Abfallgemisch aber auf direktem Weg einer Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen.
In solchen Fällen spielen Multi-Entsorger oder Abfall-Sortieranlagen eine wichtige Rolle in der Bewirtschaftung von Abfällen.
Für alle abfallverarbeitenden Anlagen gilt im Kanton Zürich eine abgestufte Bewilligungspflicht.
Kurzübersicht zur abgestuften Bewilligungspflicht
| behandelte Abfallarten | behandelte Abfall-Menge pro Jahr | erforderliche Bewilligung |
|---|---|---|
| [ak] oder [S] | > 10'000 Tonnen | abfallrechtliche Betriebsbewilligung mit integrierter VeVA-Bewilligung |
| [ak] oder [S] | < 10'000 Tonnen | VeVA-Bewilligung |
| keine klassierten Abfälle | > 10'000 Tonnen | abfallrechtliche Betriebsbewilligung |
| keine klassierten Abfälle | < 10'000 Tonnen | keine abfallrechtliche Bewilligung erforderlich (evtl. gewässer-schutzrechtliche Bewilligung nötig) |
→ Eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung setzt ein Betriebsreglement zur Regelung der organisatorischen Abläufe voraus.
→ VeVA-Bewilligung: Es handelt sich um eine Entsorgungsbewilligung gemäss Art. 9f VeVA
→ "keine klassierten Abfälle": Die behandelten Materialien sind gemäss der LVA (Verordnung des UVEK über die Listen zum Verkehr mit Abfällen vom 18. Oktober 2005) weder "andere kontrollpflichtige Abfälle [ak]" oder "Sonderabfälle [S]".
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Beat Hürlimann
Telefon
043 259 43 45
Fax
043 259 42 80
E-Mail
beat.huerlimann@bd.zh.ch
