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Maschinen & Geräte
Pneulader auf Baustoffrecyclinganlage
Die lufthygienerechtlichen Anforderungen an Maschinen und Geräte varieren je nach Einsatzzweck, Alter und Treibstoffart. Die Anforderungen sind wie folgt geregelt:
Einsatzgebiete, gesetzliche Regelungen und Anforderungen für Baumaschinen
| Einsatzgebiet | Gesetzliche Regelung | Anforderung |
|---|---|---|
| Baustelle | Art 19a der Luftreinhalteverordnung (LRV) | Anforderungen auf Baustellen |
| Kieswerke, Steinbrüche und ähnliche Anlagen | Anhang 1, Ziffer 82 LRV und die Mitteilung Nr. 14 des BAFU | < 25 g Dieselruss pro Stunde |
| Übrige Industrie | Anhang 1, Ziffer 82 LRV | < 25 g Dieselruss pro Stunde |
| Benzinbetriebene Kleingeräte | Art 20b LRV | Richtlinie 97/68/EG |
Bei Fragen zur Partikelfilterpflicht im Einzelfall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Als Partikelfiltersysteme werden nur Systeme anerkannt, deren Konformität mit den Vorschriften der schweizerischen Luftreinhalte-Verordnung (LRV) durch eine Konformitätsbescheinigung nachgewiesen ist. Diese Partikelfiltersysteme weisen einen Abscheidegrad von mindestens 97 Prozent auf, dies insbesondere auch für ultrafeine Partikel. Eine Liste solcher Partikelfiltersysteme ist auf der Homepage des BAFU zu finden.
Benzinbetriebene Kleingeräte ≤ 19 kW dürfen in der Schweiz ab dem 1. Januar 2011 nur noch in Verkehr gesetzt werden, wenn sie den Anforderungen der EU-Abgasrichtlinie 2002/88/EG für Verbrennungsmotoren ≤19 kW für mobile Geräte und Maschinen genügen. Als Treibstoff für benzinbetriebene Kleingeräte wird die Verwendung von Gerätebenzin empfohlen.
- Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
- Broschüre "Feinstaub macht krank" (BUWAL 2005) (1161 KB)
- BAFU-Partikelfilterliste
- Nachrüstung von Baumaschinen mit Partikelfiltern, Kosten/Nutzen-Betrachtung, Umweltmaterialien Nr. 148, BUWAL 2003
- Tipps zu Partikelfiltersystemen für Baumaschinen (Kanton Bern)
- Partikelfiltersystem für Landmaschinen
- Technische Anleitung VSBM/SBI: Abgaswartung und Kontrolle von Maschinen und Geräten auf Baustellen
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Lufthygiene
Sektion Emissionskontrolle
Stampfenbachstrasse 12
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Seraina Steinlin
Telefon
043 259 41 72
Fax
043 259 51 78
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