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Fahrzeug- & Reifenverwertung
Trockenlegung eines Fahrzeugs Lightbox
Wenn Altautos und Motorräder verwertet werden, dann werden die Fahrzeuge trockengelegt, zerlegt und anschliessend einem Shredder- oder Schmelzwerk zugeführt. In der Schweiz werden viele Altfahrzeug-Demontagebetriebe von der Vereinigung der offiziellen Autosammelstellen-Halter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (VASSO) vertreten. Interessenvertreter der metallverarbeitenden Betriebe ist in erster Linie der Verband Stahl-, Metall- und Papier-Recycling Schweiz (VSMR).
Bei der Entsorgung von Altfahrzeugen werden zunächst Pneus, Katalysatoren, Batterien, Treibstoffe, Bremsflüssigkeit, Motoren- und Getriebeöle und andere Flüssigkeiten sowie verwertbare Teile entfernt. Etwa 75% des Gewichts von Altautos machen die Metalle aus. Diese können in Schmelzwerken rezykliert oder als Ersatzteile wieder verwendet werden. Die restlichen 25% (bei Altfahrzeugen durchschnittlich zwischen 250 und 300 Kilogramm pro Fahrzeug) fallen in den Verwertungsanlagen als RESH (Reststoffe aus dem Shredder) an. RESH sind nicht-metallische Abfälle, wie z.B. Kunststoffe, Textilien oder gummiartige Werkstoffe). Sie sind mit hohen Schwermetall- und Chlorgehalten belastet und müssen speziell entsorgt werden.
Fahrräder werden entweder über den Fahrradhändler, der die Fahrräder als Occasionen verkauft oder als Ersatzteillager nutzt, oder über den Altmetallhandel verwertet.
Rechtliche Anforderungen an Altfahrzeugverwerter
Unternehmen, die Altfahrzeuge von Betrieben zur Entsorgung entgegennehmen benötigen eine Entsorgungsbewilligung des AWEL nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Die abfall- und gewässerschutzrechtlichen Anforderungen an die Betriebsbereiche von Demontagebetrieben sind von der Vereinigung der offiziellen Autosammelstellen-Halter der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein (VASSO), vom Amt für Raumentwicklung (ARE), sowie vom AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft festgelegt worden. Welche Flüssigkeiten und Fahrzeugbestandteile nach Umweltrecht entfernt und wie sie entsorgt werden müssen, ist in der Vollzugshilfe für die Entsorgung von Altfahrzeugen des Bundesamtes für Umwelt BAFU festgelegt.
Die VASSO gibt jährlich Empfehlungen zu den Entsorgungsgebühren bekannt.
Die Händler von Fahrzeugen erheben beim Neukauf eines Fahrzeugs eine vorgezogenen Entsorgungsbeitrag für die umweltgerechte RESH-Entsorgung. Diese werden von der Stiftung Auto-Recycling Schweiz verwaltet und in umweltgerechte RESH-Entsorgungsverfahren geleitet.
Altreifen
Brand eines vergleichsweise kleinen Reifenlagers Lightbox
Reifen sind komplex aufgebaute High-Tech-Produkte. Die Karkasse bildet das tragende Gerüst. Sie ist aus Lagen von Kord, Kunstseide, Polyamidfasern und Stahl zusammengesetzt. Der darüber liegende Laufstreifen besteht vor allem aus Kautschuk. Reifen enthalten bis zu 200 verschiedene Stoffe, darunter vor allem Russ, Stahl, Nylon, Schwefel, Zinkoxid, Öle, Harze und viele chemische Additive. Problematisch bei der Entsorgung ist in erster Linie die Freisetzung von Schadstoffen bei einem Brand. Es ist äusserst schwierig, ein brennendes Altreifenlager zu löschen. Dadurch fällt auch extrem viel kontaminiertes Löschwasser an. Aus diesem Grund werden Entsorgungsbewilligungen für Altreifen an eine positive feuerpolizeiliche Beurteilung geknüpft.
Schema der Reifen-Entsorgungswege Lightbox
In der Schweiz beenden Alt- und Gebrauchtreifen ihre "Dienstzeit" in zwei Kanälen:
Ausland
Exporteure sammeln gebrauchsfähige Occasions-Profilreifen bei Garagisten, Altfahrzeug-Verwertungsbetrieben, Pneuhäusern oder Werkhöfen ein. Profilreifen werden meist im Ausland weiterverkauft. Ausgediente Altreifen oder solche, die sich nicht weiterverkaufen lassen, werden im besten Fall an ein vom AWEL bewilligtes Endentsorgungsunternehmen (siehe unten) weitergeleitet. Dieses erhebt im Allgemeinen Gebühren für die Entsorgung.
Endentsorger
Hierunter fallen Zementwerke, Runderneuerer, Shredder, Granulierwerke, Mahlwerke im In- und Ausland.
Rechtliche Anforderungen an Altreifenverwerter
Reifenlager für den Export Lightbox
Alle Altreifenhändler, die Altreifen von Betrieben entgegennehmen, sortieren, zwischenlagern und weiterleiten, benötigen eine Entsorgungsbewilligung nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA). Auch Runderneuerungsbetriebe, Granulier- und Mahlwerke für Altreifen sowie Zementwerke und Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA), bei denen Altreifen verbrannt werden, sind bewilligungspflichtig. Ebenso Betriebe, die als Abfall geltende Fraktionen von Reifen (z. Bsp. Gummigranulat) entgegennehmen und als Rohstoff für eigene Produkte weiterverarbeiten. Im Kanton Zürich erteilt das AWEL die Bewilligung.
Keine Bewilligung benötigen:
- Transporteure, die Altreifen lediglich einsammeln, transportieren und am selben Tag bei einem Entsorgungsunternehmen mit Bewilligung abliefern (keine Zwischenlagerung!)
- Garagisten oder Reifenfachhändler, welche einzelne Altreifen von Haushalten zurücknehmen und
- von Behörden bezeichnete öffentliche Sammelstellen für Motorenöl, Speiseöl, Leuchtstoffröhren, Batterien oder andere kontrollpfl ichtige Abfälle, sofern sie die Altreifen lediglich zwischenlagern.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Betrieblicher Umweltschutz und Störfallvorsorge
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Daniela Brunner
Telefon
043 259 39 66
Fax
043 259 39 80
E-Mail
daniela.brunner@bd.zh.ch
