Bauabfallanlagen

Schema eines idealisierten und vereinfachten Baustoffkreislaufes.

Idealisierter und vereinfachter Baustoffkreislauf mit Rückbaustoffen (dunkel) und Bauabfällen (gelb) Lightbox

Bei der Erneuerung unserer Bauten und Infrastrukturen fallen bei den damit verbundenen Bau- oder Rückbauarbeiten Rückbaustoffe und Bauabfälle an.

Rückbaustoffe können entsprechend ihren Eigenschaften und Zusammensetzungen (z.B. minaralische Bestandteile der Baustoffe oder Metalle) verwertet und wieder verwendet werden. Bauabfälle werden verbrannt oder deponiert. Rückbaustoffe und Bauabfälle stellen aktuell den grössten Massenstrom an Abfällen im Kanton Zürich dar. Er wird auf über 3 Millionen Tonnen pro Jahr geschätzt.

Bauabfallanlage, die verschiedene Rückbaustoffe und Bauabfälle bearbeitet und verwertet

Bearbeiten und verwerten von verschiedenen Rückbaustoffen und Bauabfällen Lightbox

Rückbaustoffe und Bauabfälle, die bei Bautätigkeiten anfallen bestehen grob gesagt aus Bauschutt (inkl. Beläge), Bausperrgut, sonstigen gemischten Bauabfällen* oder Sonderabfällen. Mit Hilfe von Bauabfallanlagen werden diese Stoffe sortiert, zerkleinert und in einem ersten Schritt behandelt. Bedeutende Anteile und entsprechende Mengen davon lassen sich nämlich aufbereiten und wieder verwerten und so als neue Rohstoffe einsetzen.

Durch die technischen Möglichkeiten Störstoffe in Bauabfällen abzutrennen, sind rezyklierbare Rückbaustoffe zu etablierten Produkten in der Bauwirtschaft geworden.

(* Gemischte Bauabfälle sowie sonstige verschmutzte Bauabfälle haben den LVA-Code 17 09 04 [ak].) 

Bewilligungspflicht

Abfallanlagen um Bauschutt, Beläge, Bau-Sperrgut und sonstige Bauabfälle umzuschlagen, zu sortieren und aufzubereiten sind bewilligungspflichtig. Für alle abfallverarbeitenden Anlagen im Kanton Zürich gilt eine abgestufte Bewilligungspflicht. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert. 

Kurzübersicht zur abgestuften Bewilligungspflicht für Bauabfallanlagen

behandelte Abfallartenbehandelte Abfall-Menge pro Jahrerforderliche Bewilligung
[ak] oder [S]> 10'000 Tonnenabfallrechtliche Betriebsbewilligung mit integrierter VeVA-Bewilligung
[ak] oder [S]< 10'000 TonnenVeVA-Bewilligung
keine klassierten Abfälle> 10'000 Tonnenabfallrechtliche Betriebsbewilligung
keine klassierten Abfälle< 10'000 Tonnenkeine abfallrechtliche Bewilligung erforderlich (evtl. gewässer-schutzrechtliche Bewilligung nötig)

→ Eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung setzt ein Betriebsreglement zur Regelung der organisatorischen Abläufe voraus.

→ VeVA-Bewilligung: Es handelt sich um eine Entsorgungsbewilligung gemäss Art. 9f VeVA

→ "keine klassierten Abfälle": Die behandelten Materialien sind gemäss der LVA (Verordnung des UVEK über die Listen zum Verkehr mit Abfällen vom 18. Oktober 2005) weder "andere kontrollpflichtige Abfälle [ak]" oder "Sonderabfälle [S]".

Grundsätzlich unterscheidet man folgende Anlagetypen:

Bausperrgut-Sortieranlagen

Ausschnitt aus einer Bausperrgut-Sortieranlage

Ausschnitt aus einer Bausperrgut-Sortieranlage

Bauschutt-Aufbereitungsanlagen

Ausschnitt aus einer Bauschutt-Aufbereitungsanlage; zu sehen ist die Aufbereitung von Strassenbelägen

Ausschnitt aus einer Bauschutt-Aufbereitungsanlage - Aufbereitung von Strassenbelägen