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Abfallanlagen
Abfälle sind gemäss Umweltrecht der Verwertung zuzuführen, sofern dies ökologisch und technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Private und öffentliche Anlagen zur Abfallbehandlung setzen dieses Ziel um. Nicht verwertbare mineralische Restabfälle werden umweltfreundlich auf Deponien abgelagert. Darin enthaltene Wertstoffe sollen für die spätere Nutzung zugänglich bleiben.
Allgemeine Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von Abfallanlagen können unter „Bewilligungen“ entnommen werden.
Abfallanlagen brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung, etc.) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
Spezifische Informationen zu den einzelnen Abfallanlagen finden sich unter den Anlagenkategorien.
Weitere Informationen
Kontakte
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 39 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
abfall@bd.zh.ch
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft und Betriebe
Sektion Betrieblicher Umweltschutz & Störfallvorsorge
Walcheplatz 2
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 32 62
Fax
043 259 39 80
E-Mail
betriebe@bd.zh.ch
