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Christbäume richtig entsorgen
04.01.2012 - Mitteilung
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Wohin mit dem ausgedienten Christbaum?
Am besten gibt man ihn der Grünabfuhr mit oder häckselt und kompostiert ihn im Garten. Für die Verbrennung im Holzofen oder im Cheminée muss er mindestens ein Jahr getrocknet werden, da ansonsten zu viel Rauch und damit Feinstaub entsteht. Dasselbe gilt auch für die Verbrennung im Freien. In den Wintermonaten können sich die krebserregenden Feinstaub-Partikel aus der Verbrennung während Inversionslagen über Tage oder Wochen hinweg in den unteren Luftschichten anreichern. Dies führt zu Smog-Situationen mit hohen Schadstoffbelastungen. Deshalb ist die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Kanton Zürich in den Wintermonaten November bis Februar grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Brauchtumsfeuer. Darunter fallen wiederkehrende, öffentliche Festakte der Gemeinden, des Kantons oder des Bundes und somit auch die von den Gemeinden durchgeführten Christbaum-Verbrennungen.
Wir empfehlen aber aus Rücksicht auf die Luftqualität auf solche Verbrennungen zu verzichten - insbesondere während Inversionslagen. Wichtig ist bei allen Verwertungsmöglichkeiten, dass der Baum vorher komplett abgeschmückt und von Kerzenresten gereinigt wurde, damit der Kompost nicht mit Schadstoffen belastet wird und bei einer allfälligen Verbrennung keine giftigen Emissionen entstehen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Feuern im Freien.
