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Feuer im Freien sind in den Wintermonaten nicht erlaubt
25.10.2011 - Mitteilung
Auch diesen Winter gilt wieder: Feuer im Freien sind von November bis Februar nicht erlaubt. Insbesondere in den Wintermonaten können stabile Wetterlagen dazu führen, dass sich die Feinstaubpartikel unterhalb der Inversionsschicht ansammeln und zu hohen Feinstaubbelastungen führen.
Feinstaubbelastungen über dem Grenzwert können Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen verursachen. Deshalb hat der Regierungsrat in der Verordnung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung festgesetzt, dass die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien im Kanton Zürich in den Wintermonaten (November bis Februar) nicht mehr erlaubt ist. Die Verordnung ist am 1. März 2010 in Kraft getreten, die Bestimmung bezüglich Feuer im Freien kommt ab dem 1. November 2011 zum zweiten Mal zur Anwendung. Ausnahmen gelten für Grill- und Brauchtumsfeuer.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter Feuern im Freien.
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