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Information zur Feinstaubbelastung im Kanton Zürich
10.02.2012 - Medienmitteilung
Vom Mittwoch, 8. Februar, bis Donnerstagabend, 9. Februar 2012, ist die Feinstaubbelastung im Kanton Zürich stark angestiegen. Die maximalen Tagesmittelwerte erreichten bei einigen Messstationen bis zu 124 µg/m3. Somit wurde der gesetzlich zulässige Wert von 50 µg/m3 deutlich überschritten. Die einzelnen Stundenmittelwerte erreichten zum Teil weit über 100 µg/m3.
Der Grund für die grosse Steigerung der Feinstaubbelastung war ein sich leicht abschwächender Hochdruckeinfluss. Er führte im Verlauf des Donnerstags dazu, dass die Inversionsgrenze von rund 1300 auf unter 1000 Meter Höhe absank.
In der Nacht auf Freitag floss in den Luftschichten unterhalb von rund 2500 Metern Höhe frische Luft ein und es begann zu schneien. Die Inversion wurde aufgelöst und die Fein-staubbelastung nahm stark ab. Für das Wochenende wird eine schwache Inversionslage erwartet. Die Feinstaubbelastung dürfte aber tiefer sein als gestern Donnerstag.
Zur Lösung des Wintersmog-Problems sind langfristige Massnahmen zur dauerhaften Senkung der gesamten Schadstoffbelastung notwendig. Mit dem Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008 hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie er die Schadstoffbelastung mit verschiedenen Massnahmen im Bereich Feuerungen, Verkehr sowie Industrie und Gewerbe dauerhaft senken will.
(Medienmitteilung der Baudirektion)
Weitere Informationen
Kontakt für Medien
Freitag, 10. Februar 2012, bis 17 Uhr:
Valentin Delb, Leiter Abteilung Lufthygiene, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Baudirektor Kanton Zürich
Telefon 043 259 29 85
