Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle

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Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle

Das Abfall-Piktogramm für Sonderabfälle ist zu sehen

Piktogramm für Sonderabfälle

Sonderabfälle und andere kontrollpflichte Abfälle stellen keine eigene "Materiagruppe" im Rahmen der hier verwendeten systematischen Gliederung der Abfall- und Ressourcenwirtschaft dar. In allen vier genannten Grundbereichen (Teilsystemen) fallen Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle an.

Diese Abfälle sind aber besonderen Regelungen unterworfen betreffend Entsorgungswegen, Handhabung, Behandlung und umweltgerechter Entsorgung. Daher werden sie datenmässig eigenständig mit spezifischen Statistiken erfasst.

Jahresberichte zu Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten

Die Kantone sorgen gemäss Art. 8 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) dafür, dass kleine Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden.

Im Kanton Zürich wird diese Aufgabe durch das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) wahrgenommen. Die Einrichtung von Sammelstellen und nötigenfalls die Durchführung regelmässiger Sammlungen werden durch eine jährliche Abgabe pro Einwohnerin und Einwohner in einen Fonds finanziert. 

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