Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle
Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle
Piktogramm für Sonderabfälle
Sonderabfälle und andere kontrollpflichte Abfälle stellen keine eigene "Materiagruppe" im Rahmen der hier verwendeten systematischen Gliederung der Abfall- und Ressourcenwirtschaft dar. In allen vier genannten Grundbereichen (Teilsystemen) fallen Sonderabfälle und andere kontrollpflichtige Abfälle an.
Diese Abfälle sind aber besonderen Regelungen unterworfen betreffend Entsorgungswegen, Handhabung, Behandlung und umweltgerechter Entsorgung. Daher werden sie datenmässig eigenständig mit spezifischen Statistiken erfasst.
Jahresberichte zu Kleinmengen an Sonderabfällen aus Haushalten
Die Kantone sorgen gemäss Art. 8 der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) dafür, dass kleine Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen und Kleingewerbe getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden.
Im Kanton Zürich wird diese Aufgabe durch das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) wahrgenommen. Die Einrichtung von Sammelstellen und nötigenfalls die Durchführung regelmässiger Sammlungen werden durch eine jährliche Abgabe pro Einwohnerin und Einwohner in einen Fonds finanziert.
Weitere Informationen
Kontakte
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson für Industrie und Gewerbe:
Dr. Alois Villiger
Telefon
043 259 39 60
Fax
043 259 42 80
E-Mail
alois.villiger@bd.zh.ch
Kontaktperson für Kleinmengen aus Haushaltungen und Kleingewerbe:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
