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Untersuchen, Überwachen, Sanieren
Untersuchen
Was ist ein untersuchungsbedürftiger Standort?
Ist ein Standort als untersuchungsbedürftig im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen, verlangt das AWEL die Durchführung einer Voruntersuchung gemäss Art. 7 der Altlasten-Verordnung. Diese muss - je nach Beurteilung - bei einer Zustandsänderung (z.B. Bauvorhaben, Entsiegelung, Nutzungsänderung) oder prioritär (innerhalb von drei Jahren ab Eintrag in den KbS) durchgeführt werden.
Soll auf untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten ein Bauvorhaben realisiert werden, muss die Voruntersuchung zum Zeitpunkt der Baueingabe vorliegen.
In der Voruntersuchung werden die Ursachen für die Belastung, die vorhandenen Schadstoffe, ihre Lage und ihr Ausmass ermittelt. Sie zeigt die Freisetzungsmöglichkeiten von Schadstoffen und die Bedeutung der betroffenen Umweltbereiche. Auf Basis dieser Informationen werden die möglichen Gefährdungen der Umwelt bewertet (Gefährdungsabschätzung).
Vorgehen
In der Regel sucht das AWEL zunächst das Gespräch mit den Betroffenen, um die Voruntersuchung auszulösen. Dabei wird der Umfang des Untersuchungsprogramms erläutert und danach in einem Pflichtenheft dokumentiert. Dieses wird dem AWEL zur Genehmigung eingereicht. Basierend auf den Resultaten der Voruntersuchung beurteilt das AWEL den Standort gemäss den Kriterien der Altlasten-Verordnung. Stellt sich heraus, dass der Standort weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig ist, wird dies im KbS vermerkt. Wird er als überwachungs- oder sanierungsbedürftig beurteilt, fordert das AWEL den Inhaber auf, ein Überwachungskonzept beziehungsweise eine Detailuntersuchung einzureichen.
Werden Untersuchungen mit dem Ziel einer Löschung bzw. Entlassung aus dem KbS angestrebt, so ist das Vorgehen vorgängig mit dem AWEL abzusprechen.
Das AWEL empfiehlt, für die Voruntersuchung einen Altlastenberater beizuziehen. Verschiedene spezialisierte Firmen bieten entsprechende Dienstleistungen an. Eine Adressliste der Altlastenberater kann hier heruntergeladen werden oder ist beim Aushub-, Rückbau- und Recyclingverbandes Schweiz ARV zu finden.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Altlasten
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Joachim Hanke
Telefon
043 259 32 45
Fax
043 259 39 33
E-Mail
joachim.hanke@bd.zh.ch
