Untersuchen, Überwachen, Sanieren

Schiessanlagen

Belastungen durch den Schiessbetrieb

Symbolbild Schiessanlage

In Folge des Schiessbetriebes werden mit den Geschossen Schadstoffe in die Umwelt ausgetragen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Blei und Antimon. Der Anteil an Antimon ist zwar viel geringer als derjenige an Blei (2 bis 5% der Gesamt-legierung). Antimon ist aber giftiger und löslicher als Blei. Aus praktischen Gründen werden Angaben zur Belastungshöhe des Erdreichs meist nur auf den Bleigehalt bezogen.

Am stärksten ist der eigentliche Kugelfang belastet. Durch zersplitterte und abgeprallte Geschosse kann aber auch der Boden in der näheren Umgebung des Kugelfangs belastet sein.

Die durch die Schiesstätigkeit belasteten Bereiche werden gemäss Umweltschutzgesetz und Altlasten-Verordnung in den Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragen.

Schutzgut Boden

Im engsten Bereich um Kugelfang und Scheibenstand sind die Bodenbelastungen so hoch, dass Sanierungswerte für Blei regelmässig überschritten sind und der Standort deshalb im Normalfall sanierungsbedürftig ist (eine "Altlast" im rechtlichen Sinn). Zum Schutz von Menschen und Tieren wurden bei den Schiessanlagen des Kantons Zürich bereits Massnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet und von den Gemeinden umgesetzt: Der am stärksten belastete Bereich wurde eingezäunt, in weniger stark belasteten Bereichen wurde die Nutzung eingeschränkt.

Schutzgut Wasser

Die Belastungen von Schiessanlagen können das Grundwasser gefährden. Antimon ist sehr mobil und bereits geringe Gehalte im Trinkwasser sind für den Menschen gesundheitsgefährdend. Eine sofortige Sanierung ist dann angezeigt, wenn der Kugelfang in einer Grundwasserschutzzone liegt und die Trinkwassernutzung damit akut gefährdet ist. Neben dem Grundwasser kann in speziellen Fällen auch das Oberflächengewässer gefährdet sein.

Liegen die Belastungen von Boden oder Wasser über den in der Altlasten-Verordnung definierten Werten, muss eine Schiessanlage saniert werden. Im Kanton Zürich gibt es rund 320 Schiessanlagen (ca. 430 Kugelfänge). Rund 30 davon liegen in Grundwasserschutzzonen und müssen deshalb sofort saniert werden. Für die Sanierung aller anderen Kugelfänge bestehen Fristen von 5, 10 oder 25 Jahren, je nach Lage in Bezug auf Grundwasser oder Oberflächengewässer. Details dazu in der Vollzugshilfe "Altlastenbearbeitung bei Schiessanlagen".

Sanierung und Entsorgung

Massgebend für das Vorgehen bei der Kugelfangsanierung ist die BAFU-Mitteilung 34/06 „VASA-Abgeltungen bei Schiessanlagen“ mit dem Anhang A2. Das neue Merkblatt „Anleitung zum Einsatz mobiler XRF-Geräte bei der Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen“ zeigt die ergänzenden Präzisierungen zu einzelnen Bearbeitungsschritten auf, welche bei der Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen als Standard einzuhalten sind.

Eine Behandlung (Bleientfrachtung) von belastetem Aushubmaterial von Kugelfängen ist ökologisch sinnvoll, technisch machbar und wirtschaftlich tragbar. Bei der Entsorgung ist die spezielle Regelung gemäss Merkblatt "Regelung für die Entsorgung von belastetem Kugelfangmaterial im Kanton Zürich" vom September 2010 zu beachten.

Der Bund leistet Abgeltungen aus dem VASA Altlasten-Fonds an die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten bei Schiessanlagen (ausgenommen sind Schiessanlagen mit einem überwiegend gewerblichen Zweck). Voraussetzung ist, dass Schiessanlagen in Gewässerschutzzonen bis Ende 2012 und alle übrigen Anlagen bis Ende 2020 mit künstlichen Kugelfangsystemen ausgerüstet sind.