Untersuchen, Überwachen, Sanieren

Sanieren

Was ist ein sanierungsbedürftiger Standort?

Symbolbild Sanierung

Ein sanierungsbedürftiger belasteter Standort (eine "Altlast" im rechtlichen Sinn) verursacht schädliche oder lästige Einwirkungen auf die Umwelt oder es besteht die konkrete Gefahr, dass solche Einwirkungen entstehen.

Diese Standorte müssen gemäss Umweltschutzgesetz und Altlasten-Verordnung innerhalb einer angemessenen Frist saniert werden.

Vorgehen

Zur Beurteilung der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung wird als erster Schritt eine Detailuntersuchung durchgeführt. Anhand detaillierter Angaben über die vorhandenen umweltgefährdenden Stoffe, deren Einwirkungen auf die Umwelt und die gefährdeten Umweltbereiche wird eine Gefährdungsabschätzung erstellt, welche die notwendigen Informationen zum Festlegen der Ziele und der Dringlichkeit der Sanierung enthält.

Darauf aufbauend werden das Sanierungsprojekt und das Ausführungskonzept erstellt. Sie beschreiben die geplanten Sanierungsmassnahmen, das konkrete Vorgehen, die zu erwartenden Abfälle und die dafür vorgesehenen Entsorgungswege, die Auswirkungen der vorgesehenen Massnahmen auf die Umwelt und die nach der Sanierung durchzuführenden Kontrollmassnahmen. Nach Abschluss der Arbeiten muss dem AWEL ein Sanierungsbericht mit einer Beschreibung des Sanierungserfolgs und eventueller Restbelastungen eingereicht werden.

Erfassung der sanierten Standorte

Die detaillierten Angaben zur Sanierung sind durch das mit den Arbeiten beauftragte Altlasten-Fachbüro in der vom BAFU zur Verfügung gestellten Datenbank zu erfassen und dem AWEL zuzustellen. Mit untenstehendem Link kann das "Tool zur Erfassung der sanierten Standorte" von der Internetseite des BAFU heruntergeladen werden:

Tool zur Erfassung der sanierten Standorte (FileMaker Pro8.0v1 Runtime)

Bitte senden Sie die Datei "Gesamtdaten_IUVA.USR" nach Abschluss der Arbeiten per e-Mail an den Projektverantwortlichen.