Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Kataster der belasteten Standorte
Erstattung Untersuchungskosten
Kostenerstattung nach Art. 32d Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes
Ergibt die Untersuchung eines im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen oder für den Eintrag vorgesehenen Standortes, dass dieser nicht belastet ist, so werden die Kosten für die notwendigen Untersuchungsmass-nahmen rückerstattet. Untersuchungen mit dem Ziel einer Löschung beziehungsweise Entlassung aus dem KbS sind bezüglich Vorgehen und Umfang vorgängig mit dem AWEL abzusprechen.
Das Merkblatt "Erstattung von Untersuchungskosten bei im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen Standorten, die sich als nicht belastet erweisen" präzisiert, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien das AWEL Kosten für die Untersuchung erstattet, wenn sich ein KbS-Standort als nicht belastet erweist. Dabei orientiert sich das AWEL an den Kriterien, welche das Bundesamt für Umwelt BAFU bezüglich der Abgeltung an Untersuchungskosten festgelegt hat.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Altlasten
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Ernst Aeschimann
Telefon
043 259 39 35
Fax
043 259 39 33
E-Mail
ernst.aeschimann@bd.zh.ch
