Kataster der belasteten Standorte

Erstattung Untersuchungskosten

Kostenerstattung nach Art. 32d Abs. 5 des Umweltschutzgesetzes

Symbolbild Kostenerstattung

Ergibt die Untersuchung eines im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen oder für den Eintrag vorgesehenen Standortes, dass dieser nicht belastet ist, so werden die Kosten für die notwendigen Untersuchungsmass-nahmen rückerstattet. Untersuchungen mit dem Ziel einer Löschung beziehungsweise Entlassung aus dem KbS sind bezüglich Vorgehen und Umfang vorgängig mit dem AWEL abzusprechen.

Das Merkblatt "Erstattung von Untersuchungskosten bei im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen Standorten, die sich als nicht belastet erweisen" präzisiert, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien das AWEL Kosten für die Untersuchung erstattet, wenn sich ein KbS-Standort als nicht belastet erweist. Dabei orientiert sich das AWEL an den Kriterien, welche das Bundesamt für Umwelt BAFU bezüglich der Abgeltung an Untersuchungskosten festgelegt hat.