Bauen & Entsorgen

Verwerten & Entsorgen

Verwertungspflicht

Symbolbild Verwertung

Belastete Bauabfälle müssen nach bestimmten Vorschriften gehandhabt und entsorgt werden. Der Entsorgungsweg wird neben der Materialart durch den Schadstoffgehalt bestimmt. Auch für belastete Bauabfälle gilt: Sie sollen – wenn ökologisch sinnvoll, technisch machbar und wirtschaftlich tragbar – verwertet statt deponiert werden.

 

In der Richtlinie "Verwertungsregel für die Entsorgung von belasteten Bauabfällen" wird festgelegt, wie gross der verwertete Anteil bei einzelnen Materialkategorien und –qualitäten sein muss.

Ergänzend zur Richtlinie wurden die Merkblätter "Vorgehen bei der Entsorgung von belasteten Bauabfällen" und "Verwertung von schwach belastetem Aushub im Untergrund" herausgegeben.

Die Güterflussdaten sind durch das beauftragte Altlasten-Fachbüro im Altlasten-Informationssystem ALIS des Kantons Zürich via Internet-Zugang zu erfassen. Nähere Informationen hierzu sind der "Handlungsanweisung Bauen auf belasteten Standorten mit Privater Kontrolle und Erfassung von Güterflussdaten" zu entnehmen. Der Benutzername und das Passwort für den Internet-Zugang können beim AWEL unter der Telefonnummer 043 259 39 73 oder per e-Mail angefordert werden.

Bei belastetem Aushubmaterial von Kugelfängen ist eine Behandlung (Bleientfrachtung) ökologisch sinnvoll, technisch machbar und wirtschaftlich tragbar. In diesen Fällen ist bei der Entsorgung die spezielle Regelung gemäss Merkblatt "Regelung für die Entsorgung von belastetem Kugelfangmaterial im Kanton Zürich" vom September 2010 zu beachten.

Über den Umgang mit belastetem Bodenaushub informiert die Fachstelle Bodenschutz des Amts für Natur- und Landschaftsschutz ALN.

Aushubmaterial, das Neophyten enthält, gilt als biologisch belastet und muss korrekt entsorgt werden. Über den Umgang mit Neobiota informiert die Sektion Biosicherheit.

Bautechnische Informationen zur Verwertung von Bauabfällen bietet der Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband ARV an.