Bauen & Entsorgen

Private Kontrolle

Private Kontrolle (PK) des abfallrechtlichen Vollzugs auf "nur" belasteten Standorten

Symbolbild Private Kontrolle

Am 1. Januar 2012 führte die Sektion Altlasten die Private Kontrolle (PK) bei Bauvorhaben auf "belasteten Standorten ohne schädliche oder lästige Einwirkungen" und auf "weder überwachungs- noch sanierungsbedürftigen belasteten Standorten" ein. Für alle abfallrechtlichen Belange sind seitdem befugte Altlastenberater in Eigenverantwortung zuständig.

 

Die Befugnis zur Privaten Kontrolle gemäss Anhang 3.10 der Besonderen Bauverordnung I (BBV I) umfasst folgende Bereiche:

  • Entsorgung belasteter Bauabfälle von belasteten Standorten,
  • Entsorgung/Verschiebung von Bodenaushub aus belasteten Standorten,
  • Entsorgung von Aushubmaterial, das mit Neobiota belastet ist (derzeit: asiatische Knötericharten und Essigbaum).

Interessierte Fachleute können mit den Formularen für natürliche und juristische Personen ein Gesuch um Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle im Fachbereich "Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten" stellen.

Die Voraussetzungen zur Erlangung der Befugnis zur Privaten Kontrolle können dem Informationsblatt "Anforderungen an eine natürliche Person für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle, Fachbereich 3.10 gemäss Anhang zur BBV I (Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten)" entnommen werden.

Zwingende Voraussetzung für die Ausübung der Privaten Kontrolle ist die spezifische Ausbildung der zukünftig befugten privaten Fachleute. Dazu werden als Erstausbildung Fachkurse angeboten. Die Teilnahme ist für die Erteilung der Befugnis zur Privaten Kontrolle obligatorisch.

Die Präsentationsunterlagen der Fachkurse 2012 können hier heruntergeladen werden.

Interessierte Fachleute können Ihre Gesuchsformulare bei der Sektion Altlasten einreichen. Sie erhalten dann die Einladung zum Fachkurs.

Die Adressliste der Altlastenberater, welche die Anforderungen zum Erwerb der Befugnis zur Privaten Kontrolle im Fachbereich „Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten“ erfüllen, kann hier heruntergeladen werden.