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Bauen & Entsorgen
Bauen auf belasteten Standorten
Damit einem Bauvorhaben auf einem belasteten Standort zugestimmt werden kann, muss die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens darlegen, dass ihr Vorhaben in abfall- und altlastenrechtlicher Hinsicht korrekt realisierbar ist.
Dafür sind frühzeitig Altlastenberater beizuziehen. Sie begleiten das Bauvorhaben und dokumentieren die getroffenen Massnahmen. Verschiedene spezialisierte Firmen bieten entsprechende Dienstleistungen an. Die Adressliste der Altlastenberater, welche die Anforderungen zum Erwerb der Befugnis zur Privaten Kontrolle im Fachbereich „Entsorgung beim Bauen auf belasteten Standorten“ erfüllen, kann hier heruntergeladen werden.
Bei Bauvorhaben auf untersuchungsbedürftigen belasteten Standorten muss zuerst eine Voruntersuchung durchgeführt werden.
In jedem Fall ist mit dem Baugesuch das Zusatzformular zum kommunalen Baugesuchsformular „Belastete Standorte und Altlasten (inkl. mit Neobiota belastete Standorte)“ einzureichen. Darin wird zugesichert, dass die geplante Erstellung oder Änderung von Bauten und Anlagen den Anforderungen der Altlasten-Gesetzgebung entspricht (Artikel 3 der Altlasten-Verordnung). Es ist von Bauherrschaft und Altlastenberater rechtsgültig zu unterschreiben.
Die korrekte Entsorgung von belastetem Aushub oder Bodenaushub ist in einem Entsorgungskonzept (vgl. Muster-Inhaltsverzeichnis) zu regeln. Zudem sind Abnahmebestätigungen der beauftragten Entsorgungsbetriebe erforderlich. Bei komplexen Bauvorhaben, die nicht der Privaten Kontrolle unterstellt sind, kann dem AWEL das Entsorgungskonzept auch separat, spätestens einen Monat vor Baufreigabe, zur Genehmigung eingereicht werden. Im Hinblick auf ein effizientes Verfahren ist es jedoch vorteilhaft, alle nötigen Unterlagen bereits dem Baugesuch beizulegen.
Zwecks Dokumentation des ordnungsgemässen Ablaufs eines Bauvorhabens auf einem belasteten Standort ist nach dem Abschluss das Formular „Belastete Standorte Schlussbericht (inkl. mit Neobiota belastete Standorte)“ auszufüllen und bei AWEL einzureichen.
Wichtige Links
- Wer ist bei welcher Belastung zuständig (Boden / Untergrund) ?
- Information zum Umgang mit belastetem Boden
- Information zu mit Neobiota belastetem Aushubmaterial
- Information zum Umweltschutz auf Baustellen
- Kantonale Leitstelle für Baubewilligungen
- Kataster der belasteten Standorte (KbS) im GIS-Browser
- Adressliste Altlastenberater (PDF, 2 Seiten, 19 kB)
- Handbuch der belasteten Standorte, 2011 (PDF, 97 Seiten, 1 MB)
- Zusatzformular zum kommunalen Baugesuchsformular, Belastete Standorte und Altlasten (inkl. mit Neobiota belastete Standorte), 2011 (PDF, 2 Seiten, 244 kB)
- Muster-Inhaltsverzeichnis Entsorgungs‐/Aushubbegleitkonzept, 2012 (PDF, 110 kB)
- Belastete Standorte Schlussbericht (inkl. mit Neobiota belastete Standorte), 2010 (PDF, 3 Seiten, 328 kB)
- Merkblatt Mit Abfall belasteter Standort: Was müssen Grundeigentümer und Bauherren wissen?, 2009 (PDF, 14 Seiten, 3 MB)
- Merkblatt Vorgehen bei der Entsorgung von belasteten Bauabfällen, 2005 (PDF, 8 Seiten, 392 kB)
- Handlungsanweisung Bauen auf belasteten Standorten mit Privater Kontrolle und Erfassung von Güterflussdaten, 2012 (PDF, 4 MB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Altlasten
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Werner Frei
Telefon
043 259 32 53
Fax
043 259 39 33
E-Mail
werner.frei@bd.zh.ch
