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Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle
VeVA Entsorger
Entgegennahme von Sonderabfällen (S) und/oder anderen kontrollpflichtigen Abfällen (ak)
Im Kanton Zürich brauchen Betreiber von Abfallanlagen, die Sonderabfälle (S) zwischenlagern, aufbereiten, verwerten oder behandeln eine Bewilligung des AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie & Luft) und eine VeVA-Betriebsnummer.
Seit dem 1. Januar 2007 brauchen zudem auch Betriebe die andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) zwischenlagern, aufbereiten, verwerten oder behandeln ebenfalls eine Bewilligung und eine VeVA-Betriebsnummer. Zu den anderen kontrollpflichtigen Abfällen gehören u.a. Gegenstände wie Altreifen, Altkabel, Altholz, Altfahrzeuge, Elektroschrott, Bauabfälle, Mischschrott, Aushub oder Altspeiseöl. Bei der Eingabe eines Gesuches nach Art. 8 VeVA sind auch die Vollzugshilfen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) zu beachten.
Falls Sie als Betreiber einer Abfallanlage für Sonderabfälle und/oder andere kontrollpflichtige Abfälle um eine Bewilligung ersuchen oder eine bestehende Bewilligung verlängern bzw. erweitern möchten, verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Meldepflicht für Entsorgungsunternehmen auf VeVA-Online
Für die Meldung und Erfassung der angenommenen Sonderabfälle wurde neu eine zentrale Informatik-Lösung "veva-online.ch" geschaffen. Wünschen Sie ausführlichere Informationen zur VeVA? Lesen Sie unseren Artikel aus der Zürcher Umweltpraxis.
Sonderabfälle (S)
Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle sind verpflichtet, die entgegen genommenen Abfälle quartalsweise über veva-online.ch zu melden. Die Meldungen sind so zu erfassen, dass die Entsorgung eines Abfalls bis zum Abgeber zurück verfolgt werden kann. Das heisst, von der Entgegennahme von Kleinmengen (< 50 kg) bis Grossmengen muss im Online-System eine Meldung erfolgen (Art. 12 VeVA).
Andere Kontrollpflichtige Abfälle (ak)
Entsorgungsunternehmen für andere kontrollpflichtige Abfälle sind verpflichtet, die entgegengenommenen Abfälle jährlich über veva-online.ch zu melden. Die Meldungen sind so zu erfassen, dass die Entsorgung eines Abfalls bis zum Abgeber zurückverfolgt werden kann.
Wünschen Sie weitere Informationen zu Sonderabfällen, zu administrativen Vorgaben, dazu was für Sonderabfälle es gibt und wie sie behandelt werden müssen? Oder brauchen Sie Informationen zu anderen kontrollpflichtigen Abfällen im Einzelnen?
Konsultieren Sie die Vollzugshilfen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) oder orientieren Sie sich mit Hilfe der speziellen Merkblätter des Kantons Zürich im Bereich „Mehr zum Thema“.
Zusatzinformationen für Betriebe, die Sonderabfälle und andere kontrollpflichtigen Abfälle abgeben oder entsorgen
- Formular zum anfordern einer VeVA-Betriebsnummer (PDF, 134 kB)
- Merkblatt - Entsorgung von Abfällen aus Arztpraxen (AWEL, 2006) (PDF, 161 kB)
- Merkblatt - Anforderungen an die Betriebsbereiche von Altauto-Verwertungsbetriebe (AWEL, 2002) (PDF, 30 kB)
- Merkblatt - Anforderung an die Lagerung von (Alt-)Fahrzeugen (AWEL, 2006) (PDF, 81 kB)
- Merkblatt - Lagerung und Behandlung von Altreifen (AWEL, 2008) (PDF, 831 kB)
- Merkblatt - Lagerung und Behandlung von Altreifen (Kurzversion, AWEL, 2006) (PDF, 82 kB)
- Sonderabfall aus Haushalten
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Dr. Alois Villiger
Telefon
043 259 39 60
Fax
043 259 42 80
E-Mail
alois.villiger@bd.zh.ch
