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Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle
Sonderabfall aus Betrieben
Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Entsorgungsunternehmen berechtigt ist um Sonderabfälle (S) und/oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) entgegen zu nehmen, konsultieren Sie die Web-Plattform veva-online.ch oder fragen Sie beim AWEL nach. Auf VeVA-Online finden Sie alle registrierten Abgeberbetriebe und Entsorgungsunternehmen inklusive der Abfallarten.
Um Sonderabfälle (S) und andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) abgeben oder entgegennehmen zu dürfen, benötigt ein Betrieb bzw. ein Entsorgungsunternehmen eine VeVA-Betriebsnummer.
Begleitscheine und Transport für Sonderabfälle
Begleitscheine und Sammellisten für die Entsorgung und den Transport von Sonderabfällen können beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Tel.: 031 325 50 50 oder Fax: 031 325 50 58, in Papierform bezogen werden (Minimaler Bestellumfang: 10 Stück, bitte Sprache angeben). Begleitscheine können auch auf veva-online.ch selber erstellt und ausgedruckt werden. Dazu ist lediglich die Betriebsnummer (=User-ID) und ein Passwort notwendig, welches beim AWEL per Mail angefordert werden kann. Allenfalls erstellt Ihnen auch Ihr Entsorgungsunternehmen die Begleitscheine.
Für die Entsorgung von Sonderabfällen in Mengen bis 50 kg (einschliesslich Gebinde) pro Abfallcode und Lieferung sind keine Begleitscheine nötig. Für Entsorgungsunternehmen, die am selben Tag von mehreren Betrieben zwischen 50 kg und 200 kg Sonderabfälle entgegennehmen, darf ein vereinfachtes Begleitscheinverfahren angewendet werden. Für diesen Zweck gibt es so genannte Sammellisten.
Für die Entsorgung von anderen kontrollpflichtigen Abfällen braucht es ebenfalls keine Begleitscheine.
Gesetzeskonformer Transport von Sonderabfällen
Der Transport von Sonderabfällen untersteht - unabhängig von der Begleitscheinpflicht - weiteren Vorschriften. Ein Merkblatt informiert Sie über die nötigen Grundlagen, um Transporte von Sonderabfall und/oder Gefahrgut gesetzeskonform und sicher durchführen zu können.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Dr. Alois Villiger
Telefon
043 259 39 60
Fax
043 259 42 80
E-Mail
alois.villiger@bd.zh.ch

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