Unterrubriken
Sie befinden sich derzeit auf folgender Seite:
Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle
Abgeber
Abgeber, die Sonderabfälle (S) oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) abgeben bzw. entsorgen wollen gehören entweder zur Gruppe „Privatpersonen“ (private Haushalte) oder zur Gruppe „Betriebe“ aus Industrie und Gewerbe.
Sonderabfälle und andere kontrollplichtige Abfälle gehören in jedem Fall NICHT in den Kehricht und NICHT in die Kanalisation.
Private (Sonderabfall aus Haushalten)
Nicht in den Kehricht
Privatpersonen mit Sonderabfall aus Haushalten finden alle nötigen Informationen zum korrekten Umgang und der umweltgerechten Entsorgung dieser Abfälle unter sonderabfall.zh.ch.
Industrie- und Gewerbebetriebe (Sonderabfall aus Betrieben)
Nicht in die Kanalisation
Sonderabfälle (S) und andere kontrollpflichtige Abfälle (ak), die in Ihrem Betrieb anfallen, müssen an ein bewilligtes und zur Entgegennahme bereites Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Dr. Alois Villiger
Telefon
043 259 39 60
Fax
043 259 42 80
E-Mail
alois.villiger@bd.zh.ch
