Sonderabfälle & andere kontrollpflichtige Abfälle

Abgeber

Abgeber, die Sonderabfälle (S) oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) abgeben bzw. entsorgen wollen gehören entweder zur Gruppe „Privatpersonen“ (private Haushalte) oder zur Gruppe „Betriebe“ aus Industrie und Gewerbe.

Sonderabfälle und andere kontrollplichtige Abfälle gehören in jedem Fall NICHT in den Kehricht und NICHT in die Kanalisation.

Private (Sonderabfall aus Haushalten)

Abfall-Piktogramm "Nicht in den Kehricht"

Nicht in den Kehricht

Privatpersonen mit Sonderabfall aus Haushalten finden alle nötigen Informationen zum korrekten Umgang und der umweltgerechten Entsorgung dieser Abfälle unter sonderabfall.zh.ch.

Industrie- und Gewerbebetriebe (Sonderabfall aus Betrieben)

Abfall-Piktogramm "Nicht in die Kanalisation"

Nicht in die Kanalisation

Sonderabfälle (S) und andere kontrollpflichtige Abfälle (ak), die in Ihrem Betrieb anfallen, müssen an ein bewilligtes und zur Entgegennahme bereites Entsorgungsunternehmen abgegeben werden.