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Siedlungsabfälle
Strassenabfälle
Saugwagen-Fahrzeug für die Strassenreinigung Lightbox
Strassenabfälle sind Abfälle aus der Strassenreinigung und dem Strassenunterhalt. Dazu zählen zum Beispiel Strassenwischgut, Strassensammlerschlämme, Herbstlaub, Schnittgut und Abrandmaterial. Je nach Schadstoffbelastung sind Strassenabfälle auf unterschiedliche Weise zu entsorgen. Trockenes, sortenrein aufgenommenes Herbstlaub oder Schnittgut kann kompostiert werden. Abrandmaterial ist möglichst im Strassenraum wieder zu verwenden.
Strassensammlerschlämme gelten als Sonderabfälle und müssen in dafür bewilligten Strassenschlamm-Aufbereitungsanlagen behandelt werden.
Im Folgenden sind die wichtigsten Abfallfraktionen und deren korrekte und umweltfreundliche Entsorgung aufgelistet:
- Strassensammlergut und Strassenwischgut: Aufbereitungsanlagen
- Herbstlaub, trocken, separat aufgenommen: Kompost
- Schnittgut: Kompost (holziges Material: Holzschnitzelheizung)
- Abrandmaterial: Reaktordeponie oder im Strassenraum wiederverwenden
- Papierkorbabfälle: Kehrichtverbrennungsanlage
- Ölschlamm: spezielle Aufbereitungsanlagen
- Filterschichten (z.B. aus Retentionsfilterbecken): Aufbereitungsanlagen
Zuständigkeit
Der Strasseneigentümer, sei das die Gemeinde oder der Kanton, trägt als Abgeber von Strassenabfällen die Verantwortung für eine korrekte und umweltgerechte Entsorgung.
Das Umweltschutzgesetz (USG Art. 31) verpflichtet die Kantone zur Entsorgung der Abfälle aus dem öffentlichen Strassenunterhalt. Im Kanton Zürich sind bei Gemeindestrassen die Gemeinden und bei Staatsstrassen das kantonale Tiefbauamt zuständig.
Finanzierung
Die Finanzierung der Strassenreinigung wird über die allegmeinen Steuergelder abgewickelt.
Öffentliche Abfalleimer
In öffentlichen Abfalleimern werden Siedlungsabfälle entsorgt. Deshalb gehören die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen für Leerung, Betrieb und Entsorgung in die Abfallrechnung.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen, welche Strassenabfälle mit Hilfe von Saugwagen-Fahrzeugen sammeln, lagern und entsorgen sind so genannte Abfallanlagen und brauchen eine entsprechende Bewilligung.
Branchenspezifische Fragen zum reinigen von Strassensammlern (Saugwagen-Fahrzeugen) finden sich beim VSU, Verband Schweizerischer Saug- und Spülwagen-Unternehmen
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 39 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
abfall@bd.zh.ch
VSU Info (Schweizerischer Verband Saug- und Spülwagen-Unternehmen)
Kirchstrasse 42
8807 Freienbach
Telefon 055 415 78 00
