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Siedlungsabfälle
Separatabfälle
Beispiel einer kommunale Sammelstelle für Separatabfälle Lightbox
Separatabfälle sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Glas, Metalle etc. aus Haushalten und Betrieben, die nicht der Kehrichtsammlung übergeben werden dürfen oder sollen.
Die Gemeinden und Städte sind für die Entsorgung von Separatabfällen zuständig.
Private
Zusammenarbeit und räumliche Nähe zwischen kommunalen Sammelstellen und Handel sind wünschenswert Lightbox
Einwohnerinnen und Einwohner müssen Separatabfälle der Sammlung der Gemeinde oder den rücknahmepflichtigen Verkaufsstellen des Handels übergeben. Informationen zu den einzelnen Abfallarten sind bei Abfallarten von A-Z zu finden.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Industrie- und Gewerbebetriebe übergeben Separatabfälle, also separat gesammelte, sortenreine Abfälle nach Absprache der Gemeinde oder können durch Dritte abgeholt und verwertet werden oder die Gemeinde kann Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichten selbst für die Entsorgung besorgt zu sein. Informationen zu den einzelnen Abfallarten sind bei Abfallarten von A-Z zu finden.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen welche Separatabfälle zur Lagerung und Behandlung annehmen wollen, sind so genannte Abfallanlagen und brauchen eine entsprechende Bewilligung.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
