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Siedlungsabfälle
Klärschlamm
Klärschlamm ist ein Siedlungsabfall
Abfall- und Abwasserbehandlung ist Aufgabe der Gemeinden Lightbox
In den kommunalen Abwasserreinigungs-
anlagen (ARA) der Schweiz fallen jährlich etwa 4 Millionen Tonnen flüssiger Klärschlamm mit einem Trockensubstanz-
gehalt (TS) von rund 200'000 Tonnen an.
Das Umweltschutzgesetz (USG) und die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) stellen Klärschlamm betreffende Entsorgung den Siedlungsabfällen gleich. Als Klärschlamm bezeichnet man den ausgefaulten oder auf andere Art stabilisierten Schlamm aus Abwasserreinigungsanlagen (ARA). Nach weiteren Behandlungsschritten kann man schliesslich noch entwässerten und getrockneten Klärschlamm unterscheiden. Davon ausgenommen ist das Rechen-, Sieb- und Sandfrachtgut.
Getrockneter Klärschlamm Lightbox
Klärschlamm enthält neben Nährstoffen wie Phosphor, Stickstoff sowie organischen Stoffen viele unerwünschte Substanzen wie Schwermetalle, organische Schadstoffe und Mikroverunreinigungen (z.B. Medikamentenrückstände, Hormone) und Krankheitserreger.
Für Klärschlamm gilt aus Risikogründen seit dem 1. Oktober 2006 ein bundesweites Verwendungsverbot in der landwirtschaftlichen Nutzung. Statt der direkten Verwertung in der Landwirtschaft muss er nun fachgerecht entsorgt werden; in Anlagen zur Schlammverbrennung, in Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) oder nach vorgeschalteter Trocknung als Zusatzbrennstoffe in Zementwerken.
Zuständigkeit
Ausgefaulter Klärschlamm aus dem Faulturm einer ARA Lightbox
Nach der kantonalen Verordnung über den Gewässerschutz ist die Abwasserbehandlung wie die Abfallbeseitigung Aufgabe der Gemeinden. Damit sind die Gemeinden auch für die Entsorgung von Klärschlamm zuständig.
Der Kanton ist zuständig für die Planung und Zuweisung der Abfallströme: Er ist vom Bund beauftragt einen Entsorgungsplan zu erstellen sowie Bedarf, Kapazität und Standorte für Anlagen aufzuzeigen und diese laufend zu aktualisieren. Zudem legt der Kanton Einzugsgebiete fest für die Abfälle aus der öffentlichen Abwasserreinigung und stellt den wirtschaftlichen Betrieb der Abfallbehandlungsanlagen sicher.
Aktueller Entsorgungsplan im Kanton Zürich seit 2003
Der Zürcher Regierungsrat hat bereits 2003 festgelegt, welche Grundsätze für die Klärschlammentsorgung unter den neuen Rahmenbedingungen gelten. Dabei stand die Entsorgungssicherheit speziell im Fokus. Der Klärschlammentsorgungsplan schuf die Grundlage dafür, dass Klärschlamm aus der Abwasserreinigung (jährlich rund 100'000 Tonnen entwässerter Klärschlamm) fachgerecht entsorgt werden kann. Zudem wurden die Einzugsgebiete für die Klärschlammentsorgung festgelegt.
Zukünftige Klärschlammentsorgung und -verwertung im Kanton Zürich
Aufgrund von absehbaren Engpässen bei den Entsorgungskapazitäten ab dem Jahr 2015 hat der Zürcher Regierungsrat im Jahre 2007 den Auftrag erteilt, für den Klärschlamm ein langfristiges, ökologisch und ökonomisch ausgerichtetes Entsorgungskonzept zu erarbeiten. Im Konzept zu berücksichtigende Rahmenbedingungen für die Planung zukünftiger Entsorgungswege bilden die Festlegungen zur Phosphor-Rückgewinnung und Energienutzung. Im Sinne einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft ist die Planung zukünftiger Entsorgungswege - insbesondere beim Bau von neuen Klärschlammverwertungsanlagen - so auszurichten, dass die (spätere) Rückgewinnung des Wertstoffes Phosphor möglich ist. Die im Klärschlamm enthaltene erneuerbare Energie soll - unabhängig vom Ort der Behandlung - wirtschaftlich optimal genutzt werden.
Phosphor im Klärschlamm - ein wertvoller Rohstoff Lightbox
Zwischenzeitlich wurde aufgrund einer umfassenden Standortevaluation entschieden, eine zentrale Klärschlammverwertungsanlage im Klärwerk Werdhölzli zu erstellen. Für diese Entscheidungsfindung wurden alle im Kanton Zürich für die Klärschlammentsorgung Verantwortlichen einbezogen.
Die Anlage ist als Monoverbrennungsanlage konzipiert. Ihr soll zukünftig der gesamte kantonale Klärschlamm zugewiesen werden. Die Stadt Zürich wird mit Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ) Bauherr und Betreiber dieser Klärschlammverwertungsanlage sein.
Die Planung der Anlage wurde im November 2010 gestartet. Die Mitsprach am Projekt wird durch ein technisches und politisches Begleitgremium gewährleistet. Zudem wurde im November 2010 auch ein Logistik- und Transportkostenausgleichprojekt des ERZ gestartet. Ziel ist es, in Absprache mit den Klärschlammlieferanten ein optimiertes Logistikkonzept sowie eine möglichst faire Preisgestaltung zu erarbeiten.
Abklärungen zur Phosphor-Rückgewinnung aus der Klärschlammasche erfolgen gemeinsam durch das AWEL und den Zürcher Abfallverwertungsverbund (ZAV).
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Dr. Leo Morf
Telefon
043 259 39 70
Fax
043 259 42 80
E-Mail
leo.morf@bd.zh.ch

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