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Siedlungsabfälle
Kehricht
Piktogramm für Kehricht
Kehricht (auch als Hausmüll oder Müll bezeichnet) ist brennbarer, nicht wieder verwertbarer Siedlungsabfall aus privaten Haushalten oder Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen. Weiter lesen...
Sperrgut ist sperriger Kehricht, der nicht in die normalen Abfallbehältnisse bis 35 Liter passt. Zum Sperrgut zählen Abfälle wie Möbel, Matratzen, Teppiche, grosse Kinderspielzeuge, etc. Weiter lesen...
Sowohl Kehricht wie auch Sperrgut wird zur Entsorgung und umweltgerechter Behandlung einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zugeführt.
Private - Haushaltskehricht
Kehrichtabfuhr, die 35-Liter Abfallsäcke mitnimmt Lightbox
Haushaltskehricht ist handlicher, brennbarer Siedlungsabfall, für den keine Wiederverwertung möglich und keine separate Entsorgung erforderlich ist. Dazu gehören u.a.: Glühbirnen, Hygieneartikel, Hygienetücher, Katzensand, Kristallglas, Kunststoffe, Kunststoffverpackungen, Nylonstrümpfe, Papierschnipsel, Papiertragtaschen, Rasierklingen (gut verpackt), Staubsaugerbeutel, Tetrapak, Tiefkühlverpackungen, Windeln, Wischgut, Zigarettenstummel
Im Kanton Zürich gehört Haushaltskehricht in einen Gebührensack. Dieser wird der Kehrichtabfuhr mitgegeben.
Zuständigkeit
Sammlung & Transport von Kehricht ist Aufgabe der Gemeinden Lightbox
Die Gemeinden sind für die Sammlung und den Transport von Kehricht (und auch Sperrgut) zuständig. Diese Zuständigkeit ist im kantonalen Abfallgesetz § 35 geregelt. Sperrgut wird in den Gemeinden entweder gemeinsam mit dem Kehricht oder auf einer separaten Sammeltour gesammelt.
Kehrichtlogistik wird mittelfristig liberalisiert (Motion Carlo Schmid)
Aufgrund der geltenden Vorschriften müssen Betriebe ihren Kehricht der kommunalen Sammlungen übergeben. Ausnahmen können auf Gesuch hin bewilligt werden, was vielerorts praktiziert wird.
Die "Motion 06.3085 Carlo Schmid" fordert nun die Aufhebung des faktischen Entsorgunsmonopols der Gemeinden für Siedlungsabfälle aus Betrieben. Mittelfristig wird die Kehrichtlogistik also teilweise liberalisiert.
Wann und wie die Motion Carlo Schmid umgesetzt wird ist zur Zeit (Stand Ende 2011) noch offen. Das AWEL stellt den Gemeinden aber schon jetzt eine Empfehlung für eine zusätzliche Vertragsklausel (Muster-Vertragsklausel für Vertrag mit Kehricht-Transporteuer) zur Verfügung, um Nachteilen aus der Umsetzung der Motion Schmid vorzubeugen:
Finanzierung
Die Sammlung und Entsorgung von Kehricht (und auch Sperrgut) wird über mengenabhängige Gebühren finanziert; bei Kehricht eine sogenannte Sackgebühr.
Entsorgungsunternehmen
Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Lightbox
Unternehmen welche Kehricht und Sperrgut zur Behandlung und Entsorgung annehmen wollen, sind so genannte Abfallanlagen. Im Falle von Kehricht und Sperrgut Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Um solche Anlagen zu errichten und zu betreiben braucht es die entsprechenden Bewilligungen. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Simon Schwarzenbach
Telefon
043 259 32 46
Fax
043 259 42 80
E-Mail
simon.schwarzenbach@bd.zh.ch
