Siedlungsabfälle

Kehricht

Das Abfall-Piktogramm für Kehricht ist zu sehen

Piktogramm für Kehricht

Kehricht (auch als Hausmüll oder Müll bezeichnet) ist brennbarer, nicht wieder verwertbarer Siedlungsabfall aus privaten Haushalten oder Betrieben und vergleichbaren Einrichtungen. Weiter lesen...

Sperrgut ist sperriger Kehricht, der nicht in die normalen Abfallbehältnisse bis 35 Liter passt. Zum Sperrgut zählen Abfälle wie Möbel, Matratzen, Teppiche, grosse Kinderspielzeuge, etc. Weiter lesen...

Sowohl Kehricht wie auch Sperrgut wird zur Entsorgung und umweltgerechter Behandlung einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) zugeführt.

Private - Haushaltskehricht

Beladen eines Kehrichtfahrzeugs mit 35 Liter Abfallsäcken

Kehrichtabfuhr, die 35-Liter Abfallsäcke mitnimmt Lightbox

Haushaltskehricht ist handlicher, brennbarer Siedlungsabfall, für den keine Wiederverwertung möglich und keine separate Entsorgung erforderlich ist. Dazu gehören u.a.: Glühbirnen, Hygieneartikel, Hygienetücher, Katzensand, Kristallglas, Kunststoffe, Kunststoffverpackungen, Nylonstrümpfe, Papierschnipsel, Papiertragtaschen, Rasierklingen (gut verpackt), Staubsaugerbeutel, Tetrapak, Tiefkühlverpackungen, Windeln, Wischgut, Zigarettenstummel

Im Kanton Zürich gehört Haushaltskehricht in einen Gebührensack. Dieser wird der Kehrichtabfuhr mitgegeben.

Industrie- und Gewerbebetriebe - Betriebskehricht

Betriebskehricht ist ähnlich zusammen gesetzt wie Haushaltskehricht. Das Abfallgemisch stammt aber aus Betrieben.

Im Kanton Zürich gehört Betriebskehricht in einen Gebührensack. Dieser wird der Kehrichtabfuhr mitgegeben.

Zuständigkeit

Ein Kehrichtfahrzeug vor dem Bunker einer Kehrichtverbrennungsanlage

Sammlung & Transport von Kehricht ist Aufgabe der Gemeinden Lightbox

Die Gemeinden sind für die Sammlung und den Transport von Kehricht (und auch Sperrgut) zuständig. Diese Zuständigkeit ist im kantonalen Abfallgesetz § 35 geregelt. Sperrgut wird in den Gemeinden entweder gemeinsam mit dem Kehricht oder auf einer separaten Sammeltour gesammelt.

Kehrichtlogistik wird mittelfristig liberalisiert (Motion Carlo Schmid)

Aufgrund der geltenden Vorschriften müssen Betriebe ihren Kehricht der kommunalen Sammlungen übergeben. Ausnahmen können auf Gesuch hin bewilligt werden, was vielerorts praktiziert wird.

Die "Motion 06.3085 Carlo Schmid" fordert nun die Aufhebung des faktischen Entsorgunsmonopols der Gemeinden für Siedlungsabfälle aus Betrieben. Mittelfristig wird die Kehrichtlogistik also teilweise liberalisiert.

Wann und wie die Motion Carlo Schmid umgesetzt wird ist zur Zeit (Stand Ende 2011) noch offen. Das AWEL stellt den Gemeinden aber schon jetzt eine Empfehlung für eine zusätzliche Vertragsklausel (Muster-Vertragsklausel für Vertrag mit Kehricht-Transporteuer) zur Verfügung, um Nachteilen aus der Umsetzung der Motion Schmid vorzubeugen:  

Finanzierung

Die Sammlung und Entsorgung von Kehricht (und auch Sperrgut) wird über mengenabhängige Gebühren finanziert; bei Kehricht eine sogenannte Sackgebühr.

Entsorgungsunternehmen

Kehrichtvernrennungsanlage, in der Kehricht und Sperrgut entsorgt und behnhandelt wird

Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Lightbox

Unternehmen welche Kehricht und Sperrgut zur Behandlung und Entsorgung annehmen wollen, sind so genannte Abfallanlagen. Im Falle von Kehricht und Sperrgut Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA). Um solche Anlagen zu errichten und zu betreiben braucht es die entsprechenden Bewilligungen. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.