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Siedlungsabfälle
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus Haushalten (gemischte brennbare Abfälle wie Kehricht und Sperrgut sowie separat gesammelte) und Abfälle mit ähnlicher Zusammensetzung ungeachtet der Herkunft, d.h. auch aus Industrie- und Gewerbebetrieben.
Sie werden unterteilt in Kehricht, Separatabfälle, Strassenabfälle und Klärschlamm.
Die Gemeinden und Städte sind für die Entsorgung von Siedlungsabfällen zuständig.
Private
Einwohnerinnen und Einwohner müssen ihre Abfälle (Kehricht und Separatabfälle) der Sammlung der Gemeinde oder den rücknahmepflichtigen Verkaufsstellen des Handels übergeben.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Industrie- und Gewerbebetriebe übergeben den Kehricht der Abfuhr der Gemeinde oder sie können Kehricht mit entsprechender Bewilligung der Standortgemeinde durch Dritte abholen lassen und zur Verwertung zur selben Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) wie die Gemeinde bringen. Separatabfälle, also separat gesammelte, sortenreine Abfälle können nach Absprache der Gemeinde übergeben werden oder durch Dritte abgeholt und verwertet werden oder die Gemeinde kann Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichten selbst für die Entsorgung besorgt zu sein.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen welche Siedlungsabfälle zur Lagerung und Behandlung annehmen wollen, sind so genannte Abfallanlagen und brauchen eine entsprechende Bewilligung.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Telefon
043 259 39 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
abfall@bd.zh.ch
