Informationen für Gemeinden

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Kommunale Abfallverordnung

Die Gemeinden spielen eine bedeutende Rolle in der Bewirtschaftung von Abfällen zu. Grundlage für die Abfallbewirtschaftung bildet die kommunale Abfallverordnung.

Das AWEL stellt eine Muster-Abfallverordnung für Gemeinden zur Verfügung. Sie enthält Vorschläge zum Aufbau und zu geeigneten Formulierungen. Die Musterverordnung kann hier direkt heruntergeladen werden:

Vorprüfung

Die kommunale Abfallverordnung bedarf der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich, bevor sie in Kraft gesetzt werden kann.

Um Verzögerungen oder gar eine Rückweisung zu vermeiden, empfiehlt sich eine Vorprüfung des Verordnungsentwurfes durch das AWEL. Dies gilt auch für eine Teilrevision, bei welcher nur einzelne Artikel der Verordnung geändert werden.

Das AWEL beurteilt bei der Vorprüfung die inhaltlichen und formalen Belange und gibt innerhalb von etwa vier Wochen eine schriftliche Stellungnahme ab.

Genehmigung

Im Anschluss an die Festsetzung der Abfallverordnung durch die zuständige Gemeindebehörde ist die Verordnung dem AWEL in zwei Exemplaren zusammen mit der Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrates zuzustellen.

Die definitive Prüfung und Genehmigung erfolgt innerhalb etwa eines Monats.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?

Dann kontaktieren Sie unsere Gemeindeberatung telefonisch unter 043 259 32 46 oder senden Sie uns ein E-Mail.

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