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Informationen für Gemeinden
Die Gemeinden sind verpflichtet Daten zur Abfallbewirtschaftung zu erheben und diese dem AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft zur Verfügung zu stellen (§ 8 Kantonales Abfallgesetz). Der Kanton seinerseits ist verpflichtet dem Bundesamt für Umwelt BAFU regelmässig Mengenangaben zu liefern.
Das AWEL erhebt jährlich bei den Gemeinden in der ersten Jahreshälfte die Daten zu Abfallmengen, Abfallgebühren und Abfallrechnung. Durch die Online-Erhebung können die Gemeinden ihre Daten anschliessend herunterladen, um diese für das eigene Controlling weiterzuverwenden.
Die Ergebnisse der Auswertungen fliessen in Datenreihen für die Langzeitbeobachtung oder in Analysen zu einzelnen Themen. In Berichten, die unter der Rubrik Zahlen, Statistiken & Jahresberichte im Register "Siedlungsabfälle" zu finden sind oder in Artikeln in der Zürcher UmweltPraxis ZUP stehen die Resultate dem interessierten Publikum zur Verfügung.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
