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Abfall-Gebühren
Der Verursacher trägt die Kosten für die Entsorgung der Abfälle. So verlangt es das Schweizer Umweltschutzgesetz. Die Gemeinden und Städten finanzieren die Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle (Abfälle aus Haushalten und Abfälle ähnlicher Zusammensetzung) ausschliesslich durch Gebühren. Diese müssen volumen- oder gewichtsabhängig sein und können durch eine mengenunabhängige Gebühr ergänzt werden. Die Berechnungsgrundlagen für die Festlegung der Gebührenhöhe müssen öffentlich zugänglich und damit transparent nachvollziehbar sein.
Das AWEL (Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft) berichtet jährlich im Rahmen der ZUP-Artikel (Zürcher Umweltpraxis) über Zahlen, Fakten und Entwicklungen im Zusammenhang mit den kommunalen Abfallgebühren für Siedlungsabfälle.
Die Sackgebühr
Die Sackgebühren werden meist volumenabhängig erhoben und decken die Kosten für die Sammlung, den Transport und die Verbrennung in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA). Die Einführung der Sackgebühren hat zu einem deutlichen Anstieg der Separatsammlungen geführt. Damit werden mehr Rohstoffe im Kreislauf belassen. Die Sackgebühr führt wie eine Studie des Bundesamtes für Umwelt BAFU zeigt, nicht zu einer Zunahme der illegalen Ablagerungen. In Gebieten mit Sackgebühr geniesst diese bei 84 Prozent der Bevölkerung eine sehr hohe Akzeptanz.
Die Grüngutgebühr
Fast die Hälfte der grüngutsammelnden Gemeinden und Städte im Kanton Zürich kennt eine Grüngutgebühr. Von diesen Gemeinden verwenden 40 Prozent eine volumen- oder gewichtsabhängige Gebühr, 34 Prozent ergänzen diese durch eine pauschale Jahresgebühr und 26 Prozent kennen nur eine Jahresgebühr (Stand 2010).
Mengenunabhängige Gebühr – die Grundgebühr
Die Abfall-Grundgebühr deckt diejenigen Kosten der Siedlungsabfallentsorgung, für welche sich die Einführung von verursachergerechten Gebühren nicht lohnen, weil diese Abfälle nur einen kleinen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen, eher kleine Mengen umfassen und ihre Verrechnung unverhältnismässig grossen administrativen Aufwand verursachen würde.
Die Grundgebühr wird im Kanton Zürich meist pauschal pro Wohneinheit bzw. Betriebseinheit erhoben.
Publikationen des AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft und des Bundesamtes für Umwelt BAFU zum Themenschwerpunk "Abfall-Gebühren"
- ZUP-Artikel Nr. 63 - Abfallgebühren im Griff! Gemeinden wenden das Finanzierungssystem für die kommunale Abfallwirtschaft routiniert an (2010) (PDF, 152 kB)
- ZUP-Artikel Nr. 54 - Abfall vermeiden durch Grüngutgebühren (2008) (PDF, 95 kB)
- ZUP-Artikel Nr. 50 - Grüngutgebühr senkt Grundgebühr (2007) (PDF, 81 kB)
- ZUP-Artikel Nr. 47 - Benchmarking: Die Regeln der Abfallwirtschaft kennen keine Kantonsgrenzen (2006) (PDF, 96 kB)
- Richtlinie „Verursachergerechte Finanzierung der Entsorgung von Siedlungsabfällen“ (BUWAL 2001)
- Die Sackgebühr aus Sicht der Bevölkerung und der Gemeinden (BAFU 2003)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
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Postfach
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Telefon
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Fax
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E-Mail
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