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Abfallarten von A bis Z
Private
Kommunale Sammelstelle
Gemeinden und Städte sind verpflichtet eine Sammlung für Stahlblech (Weissblech) anzubieten. Meist stehen dafür Quartiersammelstellen für Aluminium und Stahlblech oder eine betreute Sammelstelle zur Verfügung. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.
Was und was nicht?
Verschiedene Sorten von Dosen (u.a. auch Aludosen) Lightbox
In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech.
Nicht in die Stahlblech-Sammlung gehören Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere); sie sind als Sonderabfall zu entsorgen.
Finanzierung
Die Entsorgung wird teilweise durch einen vorgezogenen Recycling-Beitrag beim Kauf von Stahlblech- und Weissblech-Konservendosen und zusätzlich durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat, finanziert.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Stahlblech ist ein Separatabfall und kann nach Absprache der Gemeinde übergeben werden oder kann durch Dritte abgeholt und verwertet werden oder die Gemeinde kann Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichten selbst für die Entsorgung besorgt zu sein. Unternehmen mit grossen Mengen Stahlblechabfall wenden sich direkt an Entsorgungsunternehmen.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
