Abfallarten von A bis Z

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Stahlblech (Weissblech)

Warum sammeln?

Das Abfall-Piktogramm für Stahlblech bzw. Weissblech ist zu sehen

Stahlblech (Weissblech) Piktogramm

Stahl- und Weissblechdosen stammen vorwiegend von Nahrungsmittel-
verpackungen. Die Verwertung spart die Rohstoffe Zinn und Stahl, spart rund 60 Prozent Energie und verringert die Luftbelastung um rund 30 Prozent im Vergleich zur Neuherstellung.

Private

Ein Ausschnitt einer kommunalen Sammelstelle für Separatabfälle ist zu sehen

Kommunale Sammelstelle

Gemeinden und Städte sind verpflichtet eine Sammlung für Stahlblech (Weissblech) anzubieten. Meist stehen dafür Quartiersammelstellen für Aluminium und Stahlblech oder eine betreute Sammelstelle zur Verfügung. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.

Was und was nicht?

Ansammlung verschiedener Dosen aus Stahlblech und Aluminium

Verschiedene Sorten von Dosen (u.a. auch Aludosen) Lightbox

In die Separatsammlung gehören Stahl- und Weissblechdosen (Konservendosen) sowie die Deckel von Konfitüren- und anderen Lebensmittelgläsern und andere Kleinteile aus Stahlblech.

Nicht in die Stahlblech-Sammlung gehören Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten und Spraydosen (auch leere); sie sind als Sonderabfall zu entsorgen.

Finanzierung

Die Entsorgung wird teilweise durch einen vorgezogenen Recycling-Beitrag beim Kauf von Stahlblech- und Weissblech-Konservendosen und zusätzlich durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat, finanziert.

Industrie- und Gewerbebetriebe

Stahlblech ist ein Separatabfall und kann nach Absprache der Gemeinde übergeben werden oder kann durch Dritte abgeholt und verwertet werden oder die Gemeinde kann Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichten selbst für die Entsorgung besorgt zu sein. Unternehmen mit grossen Mengen Stahlblechabfall wenden sich direkt an Entsorgungsunternehmen.

Entsorgungsunternehmen

Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.

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