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Abfallarten von A bis Z
Warum sammeln?
Piktogramm für PET
Der Kunststoff "Polyethylenterephthalat" bzw. PET, hat sich in den letzten Jahren zunehmend als Getränkeverpackung etabliert. Aus PET können u.a. glasklare, geschmacksneutrale und bruchsichere, leichte Flaschen hergestellt werden. Wie alle Kunststoffe wird auch PET aus Rohöl und Erdgas hergestellt. Aus PET-Abfall kann man neue Verpackungen, Rohre oder Textilfasern herstellen.
Bedingung für ein ökologisch und ökonomisch sinnvolles Recycling ist sauberes und sortenreines PET. Gesammelt werden deshalb nur leere Getränkeflaschen aus PET.
Private
PET-Getränkeflaschen werden durch den Handel gesammelt. Für deren Sammlung ist gemäss Art. 7 der Verordnung über die Getränkeverpackungen (VGV) die Privatwirtschaft zuständig. Sie können bei jeder Verkaufsstelle von PET-Getränkeflaschen abgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Somit ist die Sammlung von PET-Getränkeflaschen keine Aufgabe der Gemeinden.
Teilweise bieten Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit an. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.
Was und was nicht?
PET Getränkeflaschen Lightbox
Nur PET-Getränkeflaschen.
Mit dem Kehricht zu entsorgen sind Essig-, Öl-, Putzmittel- und Shampoo-Flaschen aus PET bzw. alle PET-Flaschen, die etwas Anderes als Getränke enthalten haben. Diese Verpackungen aus PET sind in der Sammlung bzw. im Recycling nicht willkommen, weil der Verschmutzungsgrad zu hoch ist.
Finanzierung
Die Entsorgung von PET bei Verkaufsstellen wird durch einen vorgezogenen Recycling-Beitrag (VRB) beim Kauf von PET-Getränkeverpackungen finanziert. Sammelt die Gemeinde, erfolgt die Finanzierung zusätzlich durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Unternehmen, die PET-Getränkeflaschen sammeln wollen, wenden sich direkt an PET-Recycling Schweiz (PRS).
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
