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Abfallarten von A bis Z
Was und was nicht?
Gesammeltes und gestapeltes Papier Lightbox
Zeitungen, Zeitschriften, Taschenbücher, Bücherseiten ohne Einband, Telefonbücher, Prospekte ohne Beschichtung usw. zählen zum Altpapier.
Nicht in die Separatsammlung, sondern in den Kehricht gehören Hygienepapier, Papierservietten, Haushaltpapier und Windeln.
Couverts können der Kartonsammlung mitgegeben werden.
Finanzierung
Die Entsorgung wird durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat, finanziert.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Papier ist ein Separatabfall und kann nach Absprache der Gemeinde übergeben werden oder kann durch Dritte abgeholt und verwertet werden oder die Gemeinde kann Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichten selbst für die Entsorgung besorgt zu sein.
Unternehmen mit grossen Mengen (vertraulichem) Papier wenden sich direkt an spezialisierte Entsorgungsunternehmen.
Entsorgungsunternehmen
Entorgungsunternehmen für Papier & Karton Lightbox
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
