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Abfallarten von A bis Z
Warum sammeln?
Piktogramm für Leuchtstofflampen/Entladungslampen
Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall, welcher aufgrund seiner chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt darstellt und deshalb besonders behandelt werden muss.
Wer Leuchtstofflampen, Neonröhrern, Stromsparlampen, LED (Entladungslampen), etc. in den Kehricht gibt, macht sich strafbar.
Private
Zurück zum Handel
Leuchtstofflampen (Entladungslampen) werden durch den Handel gesammelt. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle kostenlos zurückgegeben werden.
Teilweise bieten Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit an. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage Ihres Wohnortes.
Was und was nicht?
Entladungslampen, Leuchtstofflampen, etc. Lightbox
Entladungslampen wie Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Stromsparlampen, Sparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten.
Herkömmliche Glühlampen (Glühbirnen) gehören in den Kehricht.
Finanzierung
Die Entsorgung wird durch einen vorgezogenen Entsorgungs-Beitrag (VEB) beim Kauf von Leuchtstofflampen (Entladungslampen) finanziert. Sammelt die Gemeinde, erfolgt die Finanzierung zusätzlich durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Unternehmen wenden sich direkt an den Lieferanten bzw. bewilligte Entsorgungsunternehmen, u.a. zu finden auf abfall.ch oder auf veva-online.ch unter der Rubrik „Betriebe suchen“ mit dem bewilligten Abfall-Code 20 01 21.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
- Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS, Recyclingorganisation für Leuchtstofflampen (Entladungslampen)
- SENS Stiftung Entsorgung Schweiz: Recyclingorganisation für Haushaltklein-, Haushaltgrossgeräte, Kühl-, Gefrier- und Klimageräte, elektrische und elektronische Spielwaren, Bau-, Garten- und Hobbygeräte, Leuchten und Leuchtmittel sowie Sport- und Fitnessgeräte
- Swiss Recycling, Dachorganisation der meisten Recyclingorganisationen
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson für Industrie- & Gewerbebetriebe, Entsorgungsunternehmen:
Alois Villiger
Telefon
043 259 39 60
Fax
043 259 42 80
E-Mail
alois.villiger@bd.zh.ch
Kontaktperson für Private (Haushalte):
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
