Abfallarten von A bis Z

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Leuchtstofflampen (Neonröhren, Stromsparlampen) & LED (Entladungslampen)

Warum sammeln?

Das Abfall-Piktogramm für Leuchtstofflampen/Entladungslampen ist zu sehen

Piktogramm für Leuchtstofflampen/Entladungslampen

Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen) zählen zum Sonderabfall, welcher aufgrund seiner chemischen Eigenschaften eine Gefahr für die Umwelt darstellt und deshalb besonders behandelt werden muss.

Wer Leuchtstofflampen, Neonröhrern, Stromsparlampen, LED (Entladungslampen), etc. in den Kehricht gibt, macht sich strafbar.

Private

Abfall-Piktogramm "Zurück zum Handel"

Zurück zum Handel

Leuchtstofflampen (Entladungslampen) werden durch den Handel gesammelt. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle kostenlos zurückgegeben werden.

Teilweise bieten Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit an. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage Ihres Wohnortes.

Was und was nicht?

Eine Ansammlung von Neonröhren ist zu sehen. Diese gehören zu den Entladungs- bzw. Leuchtstofflampen.

Entladungslampen, Leuchtstofflampen, etc. Lightbox

Entladungslampen wie Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Neonröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Stromsparlampen, Sparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen. Bitte immer unzerbrochen zurückbringen, da sonst giftige Gase austreten.

Herkömmliche Glühlampen (Glühbirnen) gehören in den Kehricht.

Finanzierung

Die Entsorgung wird durch einen vorgezogenen Entsorgungs-Beitrag (VEB) beim Kauf von Leuchtstofflampen (Entladungslampen) finanziert. Sammelt die Gemeinde, erfolgt die Finanzierung zusätzlich durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat.

Industrie- und Gewerbebetriebe

Unternehmen wenden sich direkt an den Lieferanten bzw. bewilligte Entsorgungsunternehmen, u.a. zu finden auf abfall.ch oder auf veva-online.ch unter der Rubrik „Betriebe suchen“ mit dem bewilligten Abfall-Code 20 01 21.

Entsorgungsunternehmen

Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.

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