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Abfallarten von A bis Z
Private
Karton, gesammelt und gebündelt Lightbox
Sammlungen durch die Gemeinde sind freiwillig und erfolgen entweder durch Abfuhren (Holsystem) oder an betreuten Sammelstellen (Bringsystem). Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.
Kartonverpackungen können im Kanton Zürich unmittelbar beim Kauf von Waren gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen werden. Bei sperrigen Verpackungen ist auch eine spätere Gratisrückgabe möglich.
Was und was nicht?
In die Kartonsammlung gehören Wellkarton und alle Arten von unbeschichteten Kartonverpackungen wie Schachteln, Früchte- und Gemüsekartons usw. Papier-Couverts können ebenfalls der Kartonsammlung übergeben werden.
Nicht in die Kartonsammlung gehören verschmutzter oder mit Kunststoff beschichteter Karton (z.B. Tetrapak) sowie Waschmittelkartons. Solche Arten von Karton sind mit dem Kehricht zu entsorgen.
Finanzierung
Die Entsorgung wird durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat, finanziert.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Karton ist ein Separatabfall und kann nach Absprache der Gemeinde übergeben werden oder kann durch Dritte abgeholt und verwertet werden oder die Gemeinde kann Industrie- und Gewerbebetriebe verpflichten selbst für die Entsorgung besorgt zu sein. Unternehmen mit grossen Mengen Kartonabfall wenden sich direkt an Entsorgungsunternehmen, u.a. zu finden unter abfall.ch.
Entsorgungsunternehmen
Entorgungsunternehmen für Papier & Karton Lightbox
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
