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Abfallarten von A bis Z
Warum trennen und sammeln?
Je nachdem in welcher Qualität Holz-Abfälle anfallen, ist die stoffliche oder energetische Verwertung möglich. Einige Holz-Abfälle sind gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) als "andere kontrollpflichtige Abfälle" klassiert und dürfen nur an bewilligte Empfängerbetriebe weiter gegeben werden.
Was und was nicht?
Gemisch verschiedener Holzarten aus der Bautätigkeit Lightbox
Holz-Abfälle werden in vier verschiedene Kategorien eingeteilt, die auch entsprechend verschieden verwertet werden:
- Naturbelassenes Holz ist Holz aus dem Wald (stückiges Holz), das nicht behandelt ist sowie Sägemehl (nicht-stückiges Holz) aus Sägereien.
→ Dieses Holz kann in einer Holzfeuerung (auch handbeschickte Öfen) verbrannt werden. Nicht-stückiges Holz darf aber nur in automatischen Feuerungsanlagen verbrannt werden.
- Restholz sind Produktionsabfälle (z.B. Spanplattenabschnitte, Hobelspäne, etc.) aus holzverarbeitenden Betrieben oder aus der Industrie, Holzreste von Baustellen oder Gemische aus Restholz und naturbelassenem Holz.
→ Dieses Holz muss in einer gewerblichen, messpflichtigen Restholzfeuerung verbrannt werden. Es gelten tiefere Emissionswerte als für naturbelassenes Holz.
Vermischte Holz-Abfälle mit "Altholz" und "Problematischen Holz-Abfällen" brauchen eine spezielle Behandung und Verwertung Lightbox
- Altholz sind Holzbauteile und Holzmaterialien aus Gebäuden (z.B. Balken, Täfer, Türen), Holzmöbel ohne Bezüge und Verbund mit anderen Materialien, hölzerne Verpackungen, Gemische aus Altholz und anderen Holzmaterialien ohne problematische Holzabfälle.
→ Dieses Holz darf nur in Altholzfeuerungen, in Zementöfen oder in Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden. Nur diese Anlagen verfügen über die nötige Abgasreinigung.
- Problematische Holzabfälle sind mit Holzschutzmittel behandelte oder druckimprägnierte Holz-Abfälle (z.B. Eisenbahnschwellen, Baum- und Rebpfähle, Zäune, etc.), PVC-beschichtetes Holz und Gemische aus problematischen Holzabfällen und anderem Holz
→ Dieses Holz muss in Verbrennungsanlagen mit weitergehender Abluftreinigung (Kehrichtverbrennungsanlage, Biomassekraftwerk mit Rauchgasreinigung) oder in Zementwerken verbrannt werden.
Zuständigkeit & Finanzierung
Die Inhaberinnen und Inhaber der entsprechenden Holzkategorien (wie oben beschrieben) sind für deren Entsorgung zuständig.
Für die Kosten der Verwertung und Behandlung von Abfall-Holz müssen die Inhaberinnen und Inhaber aufkommen. Dieser Grundsatz folgt dem Verursacherprinzip.
Entsorgungsunternehmen
Holzverarbeitende Betriebe sind Abfallanlagen Lightbox
Holz-Abfälle aus der Bauindustrie werden in der Regel via Bausperrgut-Sortieranlagen ausgeschieden und dann in dafür geeigneten Anlagen weiter behandelt und verarbeitet.
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich.
Verarbeitetes und zerkleinertes Altholz wird zum Weitertransport auf die Bahn verladen Lightbox
Das gilt auch für Holzbehandlungs-Anlagen, die Altholz verarbeiten. Altholz wird in folgenden Bereichen eingesetzt oder weiterverwendet:
- Biomassekraftwerke, die mit Altholz betrieben werden zur thermischen Nutzung der Energie, die in Holz-Abfällen steckt
- Aufbereitung von Altholz zu Werkstoffen für die Herstellung von Spanplatten
Tipps & Hinweise
"Bauteilnetz Schweiz" ist der Dachverband der Bauteilbörsen, bei denen gebrauchte und noch funktionstüchtige Bauteile (z.B. aus Holz) verkauft oder gekauft werden können.
Gebrauchte Möbel können in einer Brockenstube verkauft oder gekauft werden.
Das Verbrennen von trockenen, natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien ist erlaubt, wenn dabei nur wenig Rauch ensteht. Allerdings besteht im Kanton Zürich seit dem 1. März 2010 in den Monaten November bis Februar ein Verbrennungsverbot für diese Abfälle.
Kalte Aschen aus Holzfeuerungen mit naturbelassenem Holz sind mit dem Kehricht zu entsorgen.
- Eisenbahnschwellen im Garten - ZUP-Artikel Nr. 54: Problematische Inhaltsstoffe schränken die Einsatzmöglichkeiten stark ein (AWEL, 2008) (PDF, 263 kB)
- Holzenergie Schweiz hat nützliche Informationen und Tipps rund ums Holz
- ARV: Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz, Ansprechpartner für Holzabfälle aus der Bauwirtschaft
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Beat Hürlimann
Telefon
043 259 43 45
E-Mail
beat.huerlimann@bd.zh.ch
