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Abfallarten von A bis Z
Warum sammeln?
Piktogramm für EPS (Styropor und Sagex)
EPS ist expandierter Polystyrol-Hartschaum, besser bekannt unter Markennamen wie Styropor, Sagex, Wannerit usw. Das Material kommt auf dem Bau und als Verpackungsmaterial für empfindliche Güter zum Einsatz. EPS-Abfälle können aufbereitet und zu neuem Verpackungsmaterial und anderen Produkten verarbeitet werden.
Private
Sperriges Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.), welches nicht in einen 35 Liter-Kehrichtsack passt, kann im Kanton Zürich gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden.
Sammlungen durch die Gemeinde sind freiwillig und erfolgen ausschliesslich an betreuten Sammelstellen. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.
Falls die Gemeinde keine Sammlung anbietet, kann Verpackungsmaterial aus EPS (Sagex, Styropor usw.) direkt wieder verwendet oder problemlos mit dem Kehricht entsorgt werden.
Was und was nicht?
In die Separatsammlung gehören nur saubere weisse Formteile aus EPS (Sagex, Styropor usw.). Lose Chips sind mit dem Kehricht zu entsorgen, weil sie aus anderem Material bestehen, was optisch nicht erkennbar ist, aber im Recyclingprozess stört.
Finanzierung
Die Entsorgung wird durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat, finanziert.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Unternehmen mit grossen Mengen an EPS-Abfällen wenden sich an ein Entsorgungsunternehmen oder direkt an EPS Recycling Schweiz.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson:
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
