Abfallarten von A bis Z

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Elektrische & elektronische Geräte

Warum sammeln?

Abfall-Piktogramm für elektrische & elektronische Geräte

Piktogramm für elektrische & elektronische Geräte

Alle elektrischen und elektronischen Geräte enthalten verwertbare Metalle wie Kupfer und Eisen. Ausserdem weisen sie Schwermetalle wie Blei, Zink und Cadmium auf und sind deshalb separat zu sammeln und zu verwerten. Zu diesen Geräten zählen TV, Radio, PC, Drucker, Telefon, Kochherd, Kühlschrank, Staubsauger, Haarfön, elektrisch betriebene Werkzeuge, Spielzeuge, Sportgeräte usw.

Wer elektrische oder elektronische Geräte in den Kehricht gibt, macht sich strafbar.

Was und was nicht?

Demontage eines elektronischen Geräts (Fernseher)

Elektrische & elektronische Geräte enthalten wertvolle Metalle, aber auch Schwermetalle Lightbox

Alles was einen Stecker und/oder ein Batteriefach hat!

Geräte der Büroelektronik / Unterhaltungselektronik, wie: Fax, Kopierer, PC, Mobiltelefone, Funktelefone, Fernseher. Oder Haushaltsgeräte, wie: Waschmaschinen, Geschirrspüler, Mixer, Haartrockner. Oder Bau-, Garten-, Hobbygeräte, wie: Elektrowerkzeuge, Batterieladegeräte, Pumpen. Die vollständige und aktuelle Geräteliste findet sich auf der Homepage des BAFU.

Private

Rückgabepflicht

Ansammlung und Verarbeitung elektrischer & elektronischer Geräte

Sammlung elektrischer & elektronischer Geräte Lightbox

Alle elektrisch betriebenen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Apparate/Geräte zur Entsorgung abgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Die Rücknahme ist kostenlos, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke des Geräts.

Die Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektonischer Geräte (VREG) regelt diese Rückgabepflicht in Art. 3. Die Geräte müssen im kompakten Zustand, also nicht demontiert zurückgeben werden.

Gratisrückgabe über den Handel (Rücknahmepflicht)

Das Abfall-Piktogramm für den Weg "Zurück zum Handel" ist zu sehen

Zurück zum Handel

Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör müssen an Sammelstellen übergeben werden.

Kostenlose Rücknahme bei den Verkaufsstellen gleichartiger Geräte ist möglich, auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke.

Finanzierung

Die Entsorgung wird durch einen vorgezogenen Recycling-Beitrag (VRB) beim Kauf von elektrischen und elektronischen Geräten finanziert. Sammelt die Gemeinde, erfolgt die Finanzierung zusätzlich durch die Abfall-Grundgebühr, die jeder Haushalt der Gemeinde zu leisten hat.

Gratisrückgabe über SWICO- und SENS-Rücknahmestellen

Lagerhalle mit Elektroschrott

Korrekte und umweltgerechte Entsorgung von Elektroschrott ist wichtig Lightbox

Geräte aus Bürobereich/Kommunikation wie z.B. Laptop, Drucker, Telefon, Handys, Zubehör wie CDs und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras können an einer lizenzierten SWICO-Abgabestelle kostenlos abgegeben werden.
Toner und Tintenpatronen aus Druckern werden in den SWICO-Abgabestellen nur entgegen genommen, wenn sie sich in Geräten befinden. Ansonsten müssen Toner oder Tintenpatronen aus Druckgeräten über den Handel zurückgegeben werden. Sie gehören nicht in den Kehricht!

Haushaltgross- und -kleingeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher), elektrisch betriebenes Spielzeug und Leuchten/Leuchtmittel können an einer zertifizierten SENS-Rücknahmestelle gratis abgegeben werden (Tel. 043 255 20 00).

Abholung gegen Entgelt

Alle Geräte aus Bürobereich/Kommunikation und Unterhaltungselektronik werden auf Bestellung gegen eine Transportgebühr von Fr. 25.- pro Gerät bzw. Fr. 50.- pro Kühlschrank zuhause abgeholt (CDS Cargo Domizil AG, Tel. 031 385 93 93 (Zentrale in Bern)). Dieser Hausabholdienst gilt nicht für Haushaltgeräte.

Teilweise bieten Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit an. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.

Industrie- und Gewerbebetriebe

Unternehmen wenden sich direkt an bewilligte Entsorgungsunternehmen, u.a. zu finden auf abfall.ch oder auf veva-online.ch unter der Rubrik „Betriebe suchen“ mit den bewilligten Abfall-Codes 16 02 09 bis 16 02 16.

Entsorgungsunternehmen

Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.

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