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Abfallarten von A bis Z
Warum sammeln?
Piktogramm für Batterien & Akkus
Batterien (aufladbare "Akkus" und nicht wieder aufladbare "Einwegbatterien") enthalten umweltgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle. Deshalb sind alle Batterien Sonderabfall und als solcher separat zu sammeln und zu behandeln.
Am 1. Februar 2011 ist die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft getreten. Damit haben sowohl Begrifflichkeiten wie auch die Rücknahmebedingungen für Batterien geändert. Neu wird nicht mehr von "Batterien und Akkumulatoren (Akkus)" gesprochen, sondern nur noch von Batterien.
Wer Batterien in den Kehricht gibt, macht sich strafbar!
Private
Zurück zum Handel
Batterien lassen sich unterteilen in:
- Gerätebatterien („normale“ Haushaltbatterien und Knopfbatterien)
- Fahrzeugbatterien („Autobatterie“ für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung)
- Industriebatterien (ausschliesslich für industrielle und gewerbliche Zwecke oder für den Antrieb von Elektrofahrzeugen)
Gerätebatterien werden durch den Handel gesammelt. Sie müssen an die Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte von Batterien oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung.
Fahrzeugbatterien („Autobatterien“) müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt.
Teilweise bieten Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit für Gerätebatterien an. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.
Gemeinden und Städte dürfen keine Fahrzeugbatterien sammeln!
Batterien haben verschiedene Formen und Grössen Lightbox
Was und was nicht?
Batterien und Knopfzellen aus Geräten wie Radios, Fotoapparate, Armbanduhren, Spielzeug usw., Autobatterien
Finanzierung
Die Entsorgung wird durch eine "Vorgezogene Entsorgungsgebühr" (VEG) beim Kauf von Batterien und finanziert.
Industrie- und Gewerbebetriebe
Unternehmen wenden sich direkt an bewilligte Entsorgungsunternehmen, u.a. zu finden auf abfall.ch oder auf veva-online.ch unter der Rubrik „Betriebe suchen“ mit dem bewilligten Abfall-Code 16 06 98.
Entsorgungsunternehmen
Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.
- Interessensorganisation Batterierecycling INOBAT, Recyclingorganisation für Batterien und Akkus
- Batrec Industrie AG in Wimmis, Informationen zur Verwertung von Batterien
- Swiss Recycling, Dachorganisation der meisten Recyclingorganisationen
- Weitere Informationen zum Thema Batterien und Akkus finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Umwelt BAFU
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Abfallwirtschaft
Weinbergstrasse 34
Postfach
8090 Zürich
Kontaktperson für Industrie- & Gewerbebetriebe, Entsorgungsunternehmen:
Alois Villiger
Telefon
043 259 39 60
Fax
043 259 42 80
E-Mail
alois.villiger@bd.zh.ch
Kontaktperson für Private (Haushalte):
Brigitte Fischer
Telefon
043 259 32 49
Fax
043 259 42 80
E-Mail
brigitte.fischer@bd.zh.ch
