Abfallarten von A bis Z

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Batterien

Warum sammeln?

Das Abfall-Piktogramm für Batterien & Akkus ist zu sehen

Piktogramm für Batterien & Akkus

Batterien (aufladbare "Akkus" und nicht wieder aufladbare "Einwegbatterien") enthalten umweltgefährdende Stoffe, wie zum Beispiel Schwermetalle. Deshalb sind alle Batterien Sonderabfall und als solcher separat zu sammeln und zu behandeln.

Am 1. Februar 2011 ist die revidierte Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) in Kraft getreten. Damit haben sowohl Begrifflichkeiten wie auch die Rücknahmebedingungen für Batterien geändert. Neu wird nicht mehr von "Batterien und Akkumulatoren (Akkus)" gesprochen, sondern nur noch von Batterien.

Wer Batterien in den Kehricht gibt, macht sich strafbar!

Private

Das Abfall-Piktogramm für den Weg "Zurück zum Handel" ist zu sehen

Zurück zum Handel

Batterien lassen sich unterteilen in:

  • Gerätebatterien („normale“ Haushaltbatterien und Knopfbatterien)
  • Fahrzeugbatterien („Autobatterie“ für Anlasser, Beleuchtung oder Zündung)
  • Industriebatterien (ausschliesslich für industrielle und gewerbliche Zwecke oder für den Antrieb von Elektrofahrzeugen)

     

Gerätebatterien werden durch den Handel gesammelt. Sie müssen an die Sammelstellen der Verkaufsgeschäfte von Batterien oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur Entgegennahme verpflichtet. Die Rücknahme ist kostenlos und ohne Kaufverpflichtung.

Fahrzeugbatterien („Autobatterien“) müssen an den Fachhandel oder an Entsorgungsunternehmen mit entsprechender Bewilligung zurückgegeben werden. Der Handel ist zur kostenlosen Entgegennahme verpflichtet, sofern er diese Art von Batterie im Sortiment führt.

Teilweise bieten Gemeinden an betreuten Sammelstellen eine Abgabemöglichkeit für Gerätebatterien an. Details finden sich im Abfallkalender oder auf der Homepage des Wohnortes.

Gemeinden und Städte dürfen keine Fahrzeugbatterien sammeln!

Ansammlung verschiedener Batterien

Batterien haben verschiedene Formen und Grössen Lightbox

Was und was nicht?
Batterien und Knopfzellen aus Geräten wie Radios, Fotoapparate, Armbanduhren, Spielzeug usw., Autobatterien

Finanzierung
Die Entsorgung wird durch eine "Vorgezogene Entsorgungsgebühr" (VEG) beim Kauf von Batterien und finanziert.

Industrie- und Gewerbebetriebe

Unternehmen wenden sich direkt an bewilligte Entsorgungsunternehmen, u.a. zu finden auf abfall.ch oder auf veva-online.ch unter der Rubrik „Betriebe suchen“ mit dem bewilligten Abfall-Code 16 06 98.

Entsorgungsunternehmen

Unternehmen, die Abfälle entgegen nehmen und behandeln sind Abfallanlagen und brauchen ab einer bestimmten Grösse eine Bewilligung. Zusätzlich ist für bestimmte Abfälle eine spezielle Bewilligung erforderlich. Die Beurteilung (Bewilligung, Genehmigung) seitens der kantonalen Stellen wird von der Leitstelle für Baubewilligungen (BAKU) koordiniert.

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